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1970 waren bei einem Bombenanschlag auf eine Swissair-Maschine bei Würenlingen 47 Menschen gestorben. (Archivbild)

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Biene Maja Thomas Ott

 Biene Maja
 Thomas Ott



Donnerstag, 19. Mai 2016 / 22:32:00

GPK glaubt nicht an Geheimabkommen mit PLO

Bern - Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) sind zufrieden mit den Abklärungen zu einem möglichen Geheimabkommen der Schweiz mit der PLO in den 1970er Jahren. Sie sehen keinen weiteren Handlungsbedarf.

Der NZZ-Journalist Marcel Gyr vertritt in einem Buch die These, der frühere SP-Bundesrat Pierre Graber habe ein geheimes Stillhalteabkommen mit der PLO geschlossen. Damit habe er weitere Terroranschläge verhindern wollen.

1970 waren bei einem Bombenanschlag auf eine Swissair-Maschine bei Würenlingen 47 Menschen gestorben. Die mutmasslichen Täter waren bekannt, kamen aber nie vor Gericht. Aus Sicht von Gyr könnte die Justiz von der Politik beeinflusst worden sein.

Keine Hinweise auf Einfluss

Eine vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe fand jedoch keine Hinweise auf ein Geheimabkommen. Mit dem Thema befasste sich auch die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft. Sie untersuchte, ob das Strafverfahren nach dem Flugzeuganschlag beeinflusst wurde - und fand ebenfalls keine Hinweise.

Der erste Bericht ist vergangene Woche veröffentlicht worden, der zweite soll im Verlauf der nächsten Tage veröffentlicht werden. Die GPK haben beide Berichte überzeugt. Sie sieht keinen weiteren Handlungsbedarf, wie Alfred Heer (SVP/ZH) und Hans Stöckli (SP/BE) am Donnerstagabend vor den Medien sagten.

«Wir vermuten stark, dass es kein solches Abkommen gab», sagte Heer, Präsident der GPK des Nationalrates. Wenn es ein solches Abkommen gegeben hätte, müssten sich Spuren finden.

Täter wurden nicht ausgeliefert

Dass die mutmasslichen Täter des Flugzeuganschlags nicht vor Gericht kamen, ist laut den GPK damit zu erklären, dass sie sich in Jordanien und Ägypten aufhielten. Man habe versucht, sie in Auslieferungshaft setzen zu lassen, sagte Heer. Das sei jedoch ein hoffnungsloser Versuch gewesen.

Keiner der mutmasslichen Täter habe je befragt werden können, stellte Stöckli fest, Präsident der GPK des Ständerates. Ein Abwesenheitsprozess ohne Einvernahme sei in der Schweiz aber nicht möglich. Die Haftbefehle gälten heute noch, gab er zu bedenken. «Das ist der beste Beweis».

«Gründlich und ohne Scheuklappen»

Aus Sicht der GPK wurden die Fragen zu einem möglichen Geheimabkommen und zur politischen Einflussnahme auf die Justiz umfassend und vertieft geklärt. Die Arbeitsgruppe und die Aufsichtsbehörde hätten «gründlich und ohne Scheuklappen» gearbeitet, sagte Stöckli.

Die GPK bedauern allerdings, dass die anonymen Quellen des NZZ-Journalisten nicht befragt werden konnten. Es wäre an Buchautor Marcel Gyr, seine Quellen offenzulegen, sagte Heer.

Gyr hatte seinerseits kritisiert, dass die Arbeitsgruppe Quellen nicht anhörte, auf die er sie hingewiesen hatte. Dafür zeigen die GPK Verständnis: Die Arbeitsgruppe habe sich auf Quellen konzentriert, die Informationen aus erster Hand hätten liefern können.

kjc (Quelle: sda)

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