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4,9 Milliarden Franken sind für die Privatbahnen bestimmt. (Symbolbild)

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Mittwoch, 18. Mai 2016 / 11:14:39

Bundesrat will 13,2 Mrd. in Bahninfrastruktur stecken

Bern - Gut 13,2 Milliarden Franken sollen von 2017 bis 2020 in die Bahninfrastruktur fliessen - rund 2,3 Milliarden Franken mehr als in der laufenden Periode. Diesen Zahlungsrahmen beantragt der Bundesrat dem Parlament.

Das zusätzliche Geld wird benötigt, um die immer stärker belastete Infrastruktur erhalten zu können. Der Bundesrat trage dem höheren Verkehrsaufkommen Rechnung, hiess es in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Gegenüber dem Anhörungsentwurf des Bundesamts für Verkehr (BAV) vom vergangenen Oktober gibt es keine wesentlichen Änderungen. Die Vorlage für die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 sei grösstenteils auf ein positives Echo gestossen.

7,6 Milliarden Franken für die SBB

Mit dem Geld aus dem neuen Bahninfrastrukturfonds (BIF) werden jene Kosten gedeckt, welche die Einnahmen aus den Trassenpreisen übersteigen. Den grössten Teil vom Kuchen erhält die SBB: 7,6 Milliarden Franken sind für die Leistungsvereinbarung mit den Bundesbahnen eingeplant.

Das Unternehmen hatte den Mittelbedarf auf 8,7 Milliarden Franken beziffert, einigte sich mit dem Verkehrsdepartement UVEK aber auf den tieferen Betrag. Damit könnten alle Anlagen sicher betrieben und erhalten werden, heisst es in der Botschaft.

Neuer Albula-Tunnel gesichert

Weitere 4,9 Milliarden Franken sind für die Privatbahnen bestimmt. Davon soll die BLS 1,15 Milliarden Franken erhalten und die Rhätische Bahn 860 Millionen Franken. Letztere muss in den nächsten Jahren viele Brücken und Tunnel sanieren, zudem wird der neue Albula-Tunnel fertiggestellt.

Zusätzliche 200 Millionen Franken sollen in einzelne Projekte kleiner und mittlerer Bahnen fliessen, deren Umsetzung derzeit noch nicht gesichert ist. Weitere 500 Millionen Franken sind als Reserve für unvorhersehbare Ausgaben eingestellt, wie zum Beispiel grössere Schäden durch Naturereignisse oder allfällige Mehraufwendungen für die Fahrbahn.

Folge der FABI-Vorlage

Betrieb und Unterhalt der Bahninfrastruktur sowie die Finanzierung der nötigen Erneuerungen haben seit Anfang Jahr mit dem BIF eine neue Basis. Bisher war der Bund für die Finanzierung der SBB-Infrastruktur zuständig, die Kantone beteiligten sich bei den Privatbahnen. Neu übernimmt der Bund die ganze Finanzierung.

Der BIF wurde mit der FABI-Vorlage geschaffen, die im Februar 2014 an der Urne angenommen worden ist. In den Fonds fliessen Mittel aus der Bundeskasse, ein Mehrwertsteuer-Promille, Einnahmen aus der Mineralölsteuer, der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und der Bundessteuer sowie ein Beitrag der Kantone in Höhe von 500 Millionen Franken pro Jahr. Durch die Erhöhung der Trassenpreise tragen die Infrastrukturnutzer 300 Millionen Franken bei.

Nachholbedarf bei Gleisen und Weichen

In der Botschaft zum Zahlungsrahmen weist der Bund detailliert den Zustand der verschiedenen Anlagen aus. Auf einer Skala von 1 (neuwertig) bis 5 (schlecht) erreichen diese einen Durchschnittswert von 2,8 - also eher ausreichend als gut.

Lediglich einen Wert von 3,3 haben Gleise und Weichen. Diese werden durch immer mehr und schnellere Züge belastet. Bahnstromanlagen, Brücken und Tunnels sowie Bahnhöfe haben allesamt einen Wert unter 3, sind also besser in Stand als nur ausreichend. Insgesamt hat die Infrastruktur einen Wiederbeschaffungswert von 126 Milliarden Franken, wobei fast 49 Milliarden Franken auf Brücken und Tunnels und knapp 28 Milliarden Franken auf die Fahrbahnen entfallen.

Gelder effizient einsetzen

Zusammen mit dem Zahlungsrahmen sollen auch die Ziele für den Betrieb, die Erhaltung und technische Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur festgelegt werden. Damit will der Bund erreichen, dass die Bahnen ihre Infrastruktur so betreiben, dass der Bahnbetrieb sicher und zuverlässig ist und die eingesetzten Steuergelder effizient eingesetzt werden.

Explizite Ziele sind - wie in den bisherigen Leistungsvereinbarungen - die Gewährleistung der Sicherheit sowie der Leistungsfähigkeit des Netzes, eine optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten, eine stärkere internationale Harmonisierung («Interoperabilität») sowie ein effizienter Umgang mit den verfügbaren Ressourcen.

Gemäss BAV sind die Ausbauprojekte, welche im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Grossprojekte realisiert werden, durch den höheren Mittelbedarf für die bestehende Infrastruktur nicht infrage gestellt. Diese könnten trotzdem wie vorgesehen umgesetzt werden.

cam (Quelle: sda)

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