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Kachelmann war Ende Mai 2011 in Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

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Freitag, 29. April 2016 / 10:27:15

Ex-Geliebte von Kachelmann schlägt zurück

Karlsruhe - Die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann hat mit einer Klage vom Bundesverfassungsgericht recht bekommen. Das Gericht in Karlsruhe entschied, dass die Radiomoderatorin ihre Vergewaltigungsvorwürfe auch nach dem Freispruch Kachelmanns öffentlich bekräftigen durfte.

Die Frau hatte der Zeitschrift «Bunte» 2011 zwei Wochen nach dem Freispruch des Wettermoderators ein Interview gegeben, in dem sie ihre Vorwürfe wiederholte. Aus Sicht der Karlsruher Richter war das von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Das habe auch mit dem Verhalten Kachelmanns und seiner Anwälte zu tun, die sich zuvor ebenfalls nicht sachlich geäussert hätten, heisst es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom 10. März. Daraus ergebe sich ein «Recht auf Gegenschlag».

Wohl keine Rekord-Entschädigung

Der juristische Fall Kachelmann hatte erst am Donnerstag eine weitere Etappe genommen. In zweiter Instanz sieht es nun danach aus, dass die Rekord-Entschädigung für die «Bild»-Zeitung deutlich reduziert wird.

Während das Landgericht Köln dem Schweizer in erster Instanz die Rekordsumme von 635'000 Euro zugesprochen hatte, erwägt das Oberlandesgericht (OLG) in Köln eine Entschädigung zwischen 395'000 und 415'000 Euro.

Das OLG traf am Donnerstag noch keine Entscheidung - das Urteil gibt es erst am 23. Juni. Bis dahin wollen die Richter noch eine «Gesamtabwägung» vornehmen. Kachelmann war Ende Mai 2011 in Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. In dem Verfahren geht es um die Prozessberichterstattung verschiedener Springer-Titel.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=695454

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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