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Im Gegenvorschlag sieht Initiant Guido Fluri vor allem den Vorteil, dass es deutlich früher zu Auszahlungen kommen könnte als mit der Initiative. (Archivbild)

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Samstag, 23. April 2016 / 09:28:17

Wiedergutmachungs-Initiative wird vielleicht zurückgezogen

Bern - Nimmt das Parlament den Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungs-Initiative an, kann sich der Initiant Guido Fluri einen Rückzug des Begehrens vorstellen. Für ihn ist der Vorschlag des Bundesrats «annehmbar», obwohl er etwas weniger Geld vorsieht.

Wenn der Gegenvorschlag durchkomme, würde er die Initiative «mit grosser Wahrscheinlichkeit» zurückziehen, sagte der Immobilienunternehmer Fluri im Interview mit den Zeitungen «Der Bund» und «Tages-Anzeiger» auf eine entsprechende Frage. Entscheiden müsse allerdings das ganze Initiativkomitee.

Der Nationalrat hat die Wiedergutmachungs-Initiative und den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates für die Sondersession in der kommenden Woche auf dem Programm. Während die Initiative eine Entschädigung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen von 500 Millionen Franken verlangt, sieht der Bundesrat lediglich 300 Millionen Franken vor.

Für Fluri ist das eine Untergrenze: «Sollte das Parlament das Gesetz abschwächen und die 300 Millionen Franken weiter runterhandeln, ziehen wir die Initiative durch und erzwingen eine Abstimmung.» Im Gegenvorschlag sieht er vor allem den Vorteil, dass es deutlich früher zu Auszahlungen kommen könnte als mit der Initiative.

20'000 bis 25'000 Franken

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden. Manche der Opfer wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit» weggesperrt.

Im Lauf der letzten Jahre gab es erste Schritte zur Rehabilitierung der Opfer. Unter anderem bat Justizministerin Simonetta Sommaruga im Namen des Bundesrates um Entschuldigung und ein Gesetz anerkennt das Unrecht. Mit Initiative und Gegenvorschlag könnten noch lebende Betroffene 20'000 bis 25'000 Franken erhalten.

asu (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=694850

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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