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Laut Alain Berset ist der Arbeitsmarkt nicht fur eine Erhöhung des Rentenalters bereit.

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Donnerstag, 21. April 2016 / 09:41:00

Berset warnt vor Erhöhung des Rentenalters

Bern - Sozialminister Alain Berset warnt das Parlament davor, bei der Reform der Altersvorsorge eine Schuldenbremse mit automatisch auf 67 Jahre steigendem Rentenalter einzuführen. Aus Sicht des SP-Bundesrats wäre dies das «Todesurteil» für die gesamte Reform.

«Wir müssten in einer Volksabstimmung die Erhöhung des Rentenalters für Frauen um drei Jahre und für Männer um zwei Jahre erklären. Das geht zu weit, der Arbeitsmarkt ist dafür gar nicht bereit», sagte Berset in einem Interview, das am Donnerstag in der «Neuen Luzerner Zeitung» und im «St. Galler Tagblatt» erschien.

Berset äusserte sich zu einem Vorschlag des Arbeitgeberverbandes, der eine automatische schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre anstrebt, wenn das AHV-Vermögen zu stark absinkt und keine Reformen eingeleitet werden. Die Vorlage zur «Altersvorsorge 2020» befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.

Der Freiburger Bundesrat hält es für falsch, nur auf die Erhöhung des Rentenalters zu fokussieren. Der Bundesrat wolle stattdessen erreichen, dass das Rentenalter dank Anreizen steigt. Es brauche «eine Flexibilisierung von 62 bis 70 Jahren bei einem Referenzrentenalter von 65 Jahren», sagte Berset.

«Primat der Politik»

Er wirbt dafür für die Bundesratsvariante für eine Schuldenbremse: Diese berücksichtige zunächst «das Primat der Politik», sagte er. Erst in einer zweiten Phase gäbe es einen Automatismus auf der Finanzierungsseite, nicht aber beim Rentenalter.

Konkret müsste der Bundesrat Massnahmen vorschlagen, wenn sich abzeichnet, dass der Stand des AHV-Ausgleichsfonds unter 70 Prozent einer Jahresausgabe fallen wird. Kann sich das Parlament anschliessend nicht rechtzeitig auf eine Lösung einigen, würden gemäss dem Vorschlag des Bundesrats die AHV-Beiträge automatisch erhöht und die Renten nur noch teilweise an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst.

Beide Schritte seien ausschliesslich als Notmassnahmen vorgesehen, hielt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament fest. Sie würden nur ergriffen, um eine anderweitig nicht abwendbare finanzielle Schieflage zu verhindern. Es liege im Interesse der Politik, dass diese Notmassnahmen nicht aktiviert werden müssten - oder allenfalls rasch wieder aufgehoben werden könnten.

Der Ständerat wollte von der vom Bundesrat vorgeschlagenen AHV-Schuldenbremse jedoch nichts wissen. Der Nationalrat hat noch nicht über Bersets Mammutprojekt beraten.

kjc (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=694665

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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