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Die Kommission will die Vorlage in der Herbstsession im Nationalrat diskutieren. (Symbobild)

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www.nationalratskommission.info, www.inlaendervorrang.info, www.pruefen.info, www.will.info

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Freitag, 15. April 2016 / 13:32:00

Nationalratskommission will Inländervorrang prüfen

Bern - Das Feilschen um die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative geht in die nächste Runde. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) hat sich erstmals mit den Vorschlägen des Bundesrats befasst. Diese genügen ihr noch nicht.

Die SPK will die Vorlage aber nicht an den Bundesrat zurückweisen. Das hat sie klar abgelehnt, mit 18 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung, wie Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP/GR) am Freitag vor den Bundeshausmedien sagte. Der Rückweisungsantrag war mit dem Auftrag versehen, die bilateralen Verträge mit der EU unter allen Umständen zu erhalten.

Hoffnung Inländervorrang

Bevor die SPK weiter über die Vorlage berät, verlangt sie indes zusätzliche Informationen von der Bundesverwaltung. Diese soll insbesondere den Inländervorrang unter die Lupe nehmen. Heute verstünden alle etwas anderes darunter, sagte Brand. Darum solle nun konkret festgelegt werden, was damit gemeint sei. Obwohl von der Verfassung verlangt, ist der Inländervorrang im Umsetzungsvorschlag des Bundesrats nicht ausdrücklich enthalten.

Die Idee, die Masseneinwanderungsinitiative auf diesem Weg umzusetzen, stammt von der FDP. Die Bundeshausfraktion ist überzeugt, dass damit die Chancen auf eine Einigung mit der EU am grössten sind. Die Kommission würde sich der Diskussion jedenfalls nicht verschliessen, wenn sich der Inländervorrang als die «eierlegende Wollmilchsau» erweisen sollte, sagte Brand.

Auch Modell Ambühl prüfen

Ebenfalls offen ist die Kommission für das Modell, das der ehemalige Staatssekretär und heutige ETH-Professor Michael Ambühl für den Kanton Tessin erarbeitet hat. Dieses bezieht sich auf die Grenzgänger. Im Auftrag der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wird es nun aber angepasst, wie Brand sagte.

Das Modell sieht keine fixen Höchstzahlen für die Zuwanderung vor. Entscheidend wären stattdessen Messgrössen wie das Lohnniveau oder die Arbeitslosigkeit. Bei einer bestimmen Abweichung käme die Schutzklausel zur Anwendung. Diese würde gezielt in betroffenen Branchen oder Regionen angewendet. Ambühl und ein Vertreter der Kantonsregierungen sollen dazu in der Kommission angehört werden, sagte Brand.

Einseitige Schutzklausel als Plan B

Der Bundesrat sucht nach einer einvernehmlichen Lösung mit der EU. Bis zum «Brexit»-Referendum am 23. Juni sind allerdings keine Zugeständnisse Brüssels zu erwarten. Doch die Zeit drängt, da die SVP-Masseneinwanderungsinitiative bis am 9. Februar 2017 umgesetzt werden muss. Für den Fall, dass bis dahin keine einvernehmliche Lösung vorliegt, hat der Bundesrat dem Parlament die Einführung einer einseitigen Schutzklausel vorgeschlagen.

Diese sieht vor, dass der Bundesrat auf Empfehlung einer Zuwanderungskommission Jahr für Jahr einen Schwellenwert für die Zuwanderung festlegt. Ist dieser am 1. Juli überschritten, führt die Regierung im Jahr darauf Höchstzahlen ein. Weil dabei auch die Arbeitslosigkeit und die Schwierigkeiten der Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung berücksichtigt würden, ist nach Ansicht des Bundesrats auch der Inländervorrang in der Regelung enthalten.

Umsetzung kommt zu spät

Dass es schon im nächsten Februar eine Referendumsabstimmung zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative geben könnte, schloss Brand aus. Eine solche sei frühestens im Mai 2017 möglich. Die Kommission will die Vorlage nämlich erst in der Herbstsession im Nationalrat diskutieren. «Es bringt nichts, wenn wir das Geschäft in der Sommersession oberflächlich und überstürzt behandeln», sagte Brand. Die «Brexit»-Abstimmung im Juni hatte nach seinen Angaben keinen Einfluss auf diesen Zeitplan.

arc (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=694129

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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