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Zur Strafmass-Bestimmung wollen die Bundesanwälte die Daten des iPhones auswerten. (Symbolbild)

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Samstag, 9. April 2016 / 09:45:54

US-Regierung fordert weiterhin zur Entriegelung auf

New York - Im Streit mit Apple um die Entschlüsselung von iPhones lässt das US-Justizministerium -Behörden nicht locker. In den Ermittlungen gegen einen mutmasslichen Drogenhändler beharrt es darauf, dass der Konzern bei der Entriegelung von dessen Smartphone helfen muss.

Die Forderung, die aus einem am Freitag an einen Richter in New York übermittelten Dokument hervorgeht, kommt nach einem wochenlangen Streit zwischen Apple und den US-Strafverfolgungsbehörden um das iPhone des Attentäters Sayed Farook gegeben.

Der Streit in diesem Fall erledigte sich schliesslich dadurch, dass es der Bundespolizei FBI gelang, das Smartphone des Attentäters ohne Hilfe von Apple zu knacken. Die US-Regierung verzichtete daraufhin in diesem Fall auf weitere gerichtliche Schritte gegen das Unternehmen.

In dem Fall des mutmasslichen Drogenhändlers erhöht die US-Regierung jedoch weiter den Druck auf den Konzern. «Die Regierung verlangt weiterhin die Unterstützung von Apple», um Zugang zu den Smartphone-Daten zu erhalten, heisst es in dem von Anwälten des Justizministeriums verfassten Dokument.

Furcht vor Präzedenzfall

Apple-Anwälte hielten dagegen, dass die Ermittler diese Daten nicht wirklich bräuchten. Die Regierung wolle vielmehr einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen, um allgemein den Zugriff auf iPhones im Zuge der Strafverfolgung zu erleichtern.

Im New Yorker Fall geht es um einen mutmasslichen Amphetamine-Dealer, der gestanden hat und bereits verurteilt wurde. Lediglich das Strafmass wurde noch nicht festgelegt. Zur Bestimmung des Strafmasses wollen die Bundesanwälte die Daten des iPhones auswerten.

Ein Richter einer unteren Instanz hatte Apple in diesem Streit Recht gegeben, diese Entscheidung wird nun vom Justizministerium angefochten.

cam (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=693502

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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