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Der Gerichtsverhandlung im Februar blieb Jean-Marie Le Pen fern. (Archivbild)

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Mittwoch, 6. April 2016 / 15:01:24

Le Pen zu 30'000 Euro Geldstrafe verurteilt

Paris - Weil er die Nazi-Gaskammern zum wiederholten Mal als «Detail» der Geschichte bezeichnete, ist der rechtsextreme französische Politiker Jean-Marie Le Pen zu einer Geldstrafe von 30'000 Euro verurteilt worden.

Das Pariser Strafgericht sprach den 87-jährigen Gründer von Frankreichs rechtsextremer Front National (FN) am Mittwoch der Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig.

Der langjährige FN-Parteivorsitzende und Europaabgeordnete hatte vor einem Jahr in einem Fernsehinterview seine Aussage wiederholt, die Gaskammern der NS-Konzentrationslager seien ein «Detail» der Geschichte des Zweiten Weltkriegs gewesen.

Der Satz rief nicht nur die Staatsanwaltschaft auf den Plan und führte zu einem Prozess. Seine Tochter Marine Le Pen distanzierte sich öffentlich von ihrem Vater und warf den Parteigründer sogar aus der Front National. Der FN-Ehrenpräsident hatte mit seinen Äusserungen den Kurs der Parteivorsitzenden torpediert, der Front National ein gemässigteres Ansehen zu verschaffen und so neue Wähler zu gewinnen.

Keine parlamentarische Immunität

Der Gerichtsverhandlung im Februar blieb der Europaabgeordnete fern. Er argumentierte, seine parlamentarische Immunität schütze ihn vor jeglicher Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem, weil Le Pen den Satz nicht im Zusammenhang mit seinem Parlamentsmandat gesagt hatte. Dieser Argumentation schloss sich das Pariser Strafgericht am Mittwoch an.

Le Pen hatte die Gaskammern erstmals im September 1987 als «Detail» der Geschichte des Zweiten Weltkriegs bezeichnet. Anschliessend wiederholte er dies mehrfach, unter anderem 1997 in München und 2009 vor dem Europaparlament. Er wurde deswegen bereits mehrfach verurteilt.

cam (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=693253

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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