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Kesha sollte für Sony Music lügen.

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Montag, 4. April 2016 / 10:53:00

Kesha: Ich sollte lügen!

Kesha (29) behauptet, dass ihr die Lösung ihres Vertrags mit Sony Music angeboten wurde. Dafür hätte sie allerdings öffentlich sagen müssen, dass sie sich die angebliche Vergewaltigung durch Dr. Luke (42) nur ausgedacht habe.

Am Samstag meldete sich die Sängerin ('Tik Tok') bei Instagram zu Wort, um ihren Fans ein Update zum Rechtsstreit mit dem Musikproduzenten zu geben. Zu einem Selfie von sich schrieb sie: «Mir wurde meine Freiheit angeboten, wenn ich lügen würde. Ich müsste mich öffentlich entschuldigen und sagen, dass ich niemals vergewaltigt worden sei. Das ist, was hinter verschlossenen Türen passiert. Ich werde die Wahrheit nicht zurückhalten. Ich würde die Wahrheit lieber meine Karriere zerstören lassen, als jemals wieder für ein Monster zu lügen.»

Bereits 2013 reichte Kesha Klage gegen Dr. Luke ein und warf ihm vor, sie körperlich und emotional missbraucht zu haben. Der Produzent leugnet diese Vorwürfe und verklagte daraufhin Kesha und ihre Mutter wegen Verleumdung und übler Nachrede. Im Februar musste Kesha vor Gericht eine Niederlage einstecken, als ihrer Bitte, ihren Vertrag mit Sony Music zu lösen, nicht stattgegeben wurde. Kesha behauptet, sie könne laut ihres Vertrags nur mit Dr. Luke an neuer Musik arbeiten und sieht sich deshalb in ihrer künstlerischen Arbeit beeinträchtigt. Ein Sprecher des Produzenten bestreitet dies allerdings.

«Das Gericht hat wiederholt festgestellt, dass Kesha schon jetzt die Freiheit hat, ohne Dr. Luke Musik aufzunehmen und dass sie keine Fakten vorlegen konnte, die ihre Anschuldigungen beweisen», so der Repräsentant im Magazin 'Rolling Stone'. Ihr Ziel sei es lediglich, sich mit den Behauptungen aus dem Vertrag mit Sony Music zu mogeln, um so lukrativere Verträge mit anderen Plattenfirmen abzuschliessen. «Wir freuen uns schon auf unseren Tag im Gericht, um Kesha für ihre Lügen zur Verantwortung zu ziehen.»

kris (Quelle: Cover Media)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=693008

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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