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Der Hund sollte während des Zügelns bei Familienangehörigen, Freunden oder in einer Tierpension untergebracht werden.

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Donnerstag, 24. März 2016 / 10:52:36

Tipps für das Zügeln ohne Katzen- und Hundegejammer

Zürich - Ende März ist die Zügelzeit in vollem Gange. Das bedeutet nicht nur Stress für Menschen, sondern auch für die geliebten Vierbeiner. «Vier Pfoten» gibt Tipps, wie der Umzug für Hund, Katze und Hamster möglichst schonend über die Bühne geht.

Bei einem Umzug gilt es an vieles zu denken. Was oft vergessen wird ist, dass das Zügeln nicht nur für Menschen, sondern auch für deren Haustiere sehr stressig ist. Die Geräuschkulisse sowie das Chaos bei einem Umzug sind für ängstliche Tiere grosse Stressfaktoren. Umstürzende Möbelstücke und Kisten oder herumliegende Scherben können ausserdem schnell zur Verletzungsgefahr werden. Tiere nehmen eine Umzugssituation bzw. die Aufgeregtheit ihrer Halter generell sehr sensibel wahr. Ein Umzug sollte darum gut geplant sein, damit er so stressfrei wie möglich erfolgt.

Übergangsquartier reduziert Stress

Wenn möglich sollten Hunde und Katzen am Tag des eigentlichen Umzugs nicht dabei sein, son-dern über diesen Zeitraum beispielsweise bei Freunden, Familienangehörigen oder in einer Tier-pension untergebracht werden. «Vier Pfoten» rät zur Vorsicht, wenn das Tier während des Um-zugs in ein Zimmer separiert wird: «Da oftmals Personen durch die Räumlichkeiten gehen müssen, kann die Katze oder der Hund durch offene Türen schlüpfen und schlimmstenfalls in Panik weglaufen», so Julie Stillhart, Länderchefin «Vier Pfoten» Schweiz. Das gilt es zu vermeiden. Bei kleineren Tieren wie Vögeln oder Nagetieren reicht es schon, sie in ihrem Käfig zu lassen und diesen an einem ruhigen Ort abzustellen. Es beruhigt die Tiere zusätzlich, wenn der Käfig während des Umzugs mit einer Decke abgedunkelt wird.

Eingewöhnung in neuer Umgebung

Nach erfolgtem Umzug sollte die neue Wohnung bzw. das neue Haus schon eingerichtet sein, bevor das Haustier in die neue Umgebung entlassen wird. Katzen und Hunden hilft es, wenn sie vertraute Möbelstücke in der neuen Wohnung vorfinden. Der bekannte Geruch ermöglicht ihnen eine schnellere Eingewöhnung im neuen Heim. Wichtig ist es, den Haustieren genügend Rück-zugsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Auch hier gilt generell: Je gelassener der Zweibeiner, desto entspannter auch der Vierbeiner.

Hausarrest, wenn Katze in altes Revier zurückkehrt

Bei Freigängerkatzen empfiehlt «Vier Pfoten» , die Katze möglichst lange, mindestens aber zwei Wochen, drinnen zu behalten. «Es besteht bei Katzen immer die Möglichkeit, dass diese in ihr altes Revier zurückkehren. Wenn dieser Fall eintritt empfehlen wir, die Katze bis zu zwei Monate unter ?Hausarrest? zu stellen», so Stillhart. Sollte die Katze trotz der ergriffenen Verwahrungs-massnahmen wieder ihr altes Revier aufsuchen, ist ein Gespräch mit ehemaligen Nachbarn, dem Nachmieter oder dem Vermieter zu empfehlen. So kann gewährleistet werden, dass der Tierbesitzer informiert wird, sollte die Katze gesichtet werden. Bei Freigängerkatzen darüber hinaus sehr wichtig ist, dass sie kastriert, gechipt und registriert sind, bevor sie rausgelassen werden. Nur so kann der Halter gewährleisten, dass die eigene Katze nicht zur Vergrösserung der Streunerkatzenpopulation in der Schweiz beiträgt.

anM (Quelle: Vier Pfoten)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=692114

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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