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Für Sepp Blatter gilt die Unschuldsvermutung.

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Mittwoch, 9. März 2016 / 09:13:51

Verbands-Büros in Frankreich durchsucht

Bern/Paris - Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat am Dienstag im Rahmen des Strafverfahrens gegen Sepp Blatter in Frankreich Büros des nationalen Fussballverbands Frankreichs in Paris durchsuchen lassen.

Die Bundesanwaltschaft war laut Mitteilung vom Mittwoch anwesend. Es wurden Dokumente im Zusammenhang mit der Zahlung von zwei Millionen Franken an UEFA-Präsident Michel Platini beschlagnahmt.

Die Durchsuchung der Büros des nationalen Fussballverbandes erfolgte durch die nationale Finanzstaatsanwaltschaft Frankreichs im Rahmen des Vollzugs des Rechtshilfeersuchens vom 14. Januar 2016.

Das Verfahren gegen Blatter war am 24. September 2015 eröffnet worden wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung und eventuell wegen Veruntreuung. Die Bundesanwaltschaft weist darauf hin, dass für Blatter wie auch für alle anderen Beschuldigten die Unschuldsvermutung gelte.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=690597

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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