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TIR-Themenflyer «Keine Wildtiere im Zirkus».

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Dienstag, 23. Februar 2016 / 14:13:21

Keine Wildtiere im Zirkus

Das Mit- und Vorführen von Wildtieren in Zirkussen ist aus der Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Einerseits ist es kaum möglich, den Tieren im Rahmen des Zirkusbetriebs artgerechte Haltungsbedingungen zu bieten.

Anderseits verstossen die Präsentationen in der Manege nicht selten gegen den im Schweizer Tierschutzrecht fundamentalen Grundsatz des Schutzes der Tierwürde. Dennoch ist das Vorführen von Wildtieren in der Zirkusmanege in der Schweiz - anders als in vielen anderen Staaten - nach wie vor erlaubt. In ihrem aktuellen Tierschutzflyer erläutert die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), inwiefern die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Haltung von Wildtieren im Zirkus den Ansprüchen der betroffenen Tiere nicht gerecht werden und weshalb ein Wildtierverbot für Zirkusse auch in der Schweiz angemessen wäre.

Artgerechte Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben nicht möglich

Für Wildtiere ist die Haltung in Gefangenschaft besonders problematisch. Da sie keinen Domestikationsprozess durchlaufen haben, sind sie nicht an ein Leben in menschlicher Obhut gewöhnt. Erst recht sollten sie nicht unter den völlig ungeeigneten Bedingungen eines Zirkusbetriebs leben müssen. Nur schon die häufigen Ortswechsel sind sehr belastend für die Tiere. Die Transporte und die immer wieder neuen Umgebungen bedeuten für viele der Zirkustiere erheblichen Stress. Unter Experten besteht zunehmend Einigkeit darüber, dass eine artgerechte Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben nicht möglich ist. Aus diesem Grund haben in den letzten Jahren viele Staaten auf der ganzen Welt generelle oder zumindest partielle Verbote der Wildtierhaltung in Zirkussen erlassen, darunter etwa Österreich, Bulgarien, Griechenland, Indien, Bolivien oder Singapur. 

Zudem ist die Präsentation von Wildtieren im Zirkus auch unter dem Aspekt des Würdeschutzes kritisch zu betrachten. So stellen etwa das Lächerlichmachen oder Vermenschlichen von Tieren klare Erniedrigungen und somit Verletzungen der Tierwürde dar. Ebenfalls unter dem Aspekt der Erniedrigung zu prüfen sind reine Machtdemonstrationen, bei denen es darum geht, zu zeigen, dass der Mensch in der Lage ist, gefährliche und physisch überlegene Tiere dazu zu bringen, auf Kommando artuntypische Kunststücke aufzuführen. 

In der Schweiz immer noch erlaubt

Dennoch ist das Vorführen von Wildtieren in Zirkusmanegen in der Schweiz immer noch erlaubt. So kündigte etwa der Circus Royal im vergangenen Herbst an, 2016 mit sieben Löwen auf Tournee zu gehen. Dies, obwohl der Bundesrat letztes Jahr in einer Stellungnahme festhielt, dass es «fast unmöglich» sei, Tiere wie Nashörner, Bären, grosse Raubkatzen etc. auf Tournee tierschutzkonform zu halten. Aus diesem Grund ist die TIR der Ansicht, dass den Anliegen des Tierschutzes nur durch ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben angemessen Rechnung getragen werden kann. 

Der TIR-Themenflyer «Keine Wildtiere im Zirkus!» kann hier als PDF heruntergeladen oder in Druckform bei der TIR-Geschäftsstelle bestellt werden.

 

li (Quelle: Tier im Recht)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=689056

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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