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Eduard Gnesa äussert sich in der Zeitung «Le Temps» zur Durchsetzungsinitiative. (Archivbild)

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www.durchsetzungsinitiative.info, www.straffaellige.info, www.asylbewerber.info, www.aendert.info

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Freitag, 12. Februar 2016 / 11:17:00

Durchsetzungsinitiative ändert nichts für straffällige Asylbewerber

Berne - Die Durchsetzungsinitiative der SVP trifft gemäss Eduard Gnesa, Sonderbotschafter für Migration, Asylsuchende nicht. Wird die Initiative am 28. Februar angenommen, würden deswegen nicht mehr Asylsuchende ausgewiesen.

Für die Ausweisung von Asylsuchenden, die ein schlimmes Delikt begangen haben, gebe es bereits eine Gesetzgebung, sagte Gnesa in einem am Freitag veröffentlichten Gespräch mit der Westschweizer Zeitung «Le Temps». An dieser werde sich nichts ändern.

Gnesa befürchtet jedoch, dass Bagatelldelikte nach einer Annahme der Initiative zu mehr Einsprachen, mehr längeren Verfahren und häufigerem «Verschwinden» führen. Damit meint er, dass Personen für die Verwaltung nicht mehr auffindbar sind.

Der Sonderbotschafter äusserte zudem Bedenken, dass sich Länder, in welche Straffällig Gewordene zurückgeschafft werden sollten, für die Aufnahme wenig verantwortlich fühlen würden. Dies umso weniger, wenn es sich um Secondos handle, die nie in dem Land gelebt hätten.

3000 Asylbewerber «verschwunden»

Im vergangenen Jahr haben die Behörden die Spur von 3000 Asylbewerbern verloren, die in ihr Heimatland hätten zurückkehren müssen. Entweder weil es nicht gelungen sei, sie zu identifizieren oder weil sie nach dem negativen Asylentscheid abgetaucht seien, erklärt Gnesa. Einige seien wahrscheinlich in der Schweiz geblieben, andere in ein anderes europäisches Land oder zurück in ihr Herkunftsland gereist.

Gnesa äusserte sich zudem zum neuen Asylgesetz. Auch wenn dieses «unkontrollierte Abgänge» nicht zu verhindern vermöge, so zeigten doch die Erfahrungen im Testzentrum in Zürich, wo seit 2014 das beschleunigte Asylverfahren erprobt wird, dass die Asylbewerber ihren Asyl-Entscheid besser akzeptierten.

Dies läge daran, dass sie von Beginn an über die Chancen ihres Asylgesuches informiert würden und ihnen von Anfang an ein juristischer Berater zur Seite stehe. Diese Verfahrensweise werde die Rückweisungen vereinfachen, glaubt Gnesa.

arc (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=687995

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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