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Die Mutter von Kesha konnte sich vor Gericht durchsetzen.

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Donnerstag, 4. Februar 2016 / 10:49:30

Keshas Mutter gewinnt gegen Dr. Luke

Während im Prozess zwischen Musikerin Kesha (28) und ihrem Produzenten noch kein Ende in Sicht ist, konnte ihre Mutter schon einmal gegen Dr. Luke punkten.

2014 sorgte die Sängerin ('TiK ToK') für Schlagzeilen, als sie gegen ihren früheren Mentoren und Produzenten Dr. Luke Klage einreichte und ihn des sexuellen, körperlichen, verbalen und emotionalen Missbrauchs beschuldigte. Sie behauptete ausserdem, dass seine Handlungen zu ihrem 60-tägigen Aufenthalt in einer Entzugsklinik vor zwei Jahren geführt hätten.

Dr. Luke, dessen bürgerlicher Name Lukasz Gottwald lautet, wehrte sich mit einer Verleumdungs- und Erpressungsklage. Er beschuldigte Kesha und ihre Mutter Pebe Sebert, dass sie ihm gedroht hätten, mit verschiedenen Geschichten über sein angeblich unangemessenes Verhalten an die Öffentlichkeit zu gehen, wenn er die Musikerin nicht aus ihrem Vertrag entlassen würde.

Dr. Luke leitete ausserdem verschiedene gerichtliche Schritte gegen Keshas Mutter ein und beschuldigte sie, ihre Tochter gegen ihn aufgehetzt zu haben. Am Mittwoch [3. Februar] lehnte ein New Yorker Richter die Anklage des Produzenten aber ab. Der Anklage soll es an Beweisen gemangelt haben, die verdeutlichten, dass Pebe Sebert die «Kontrolle» über die Sängerin gehabt habe und sie so gegen Dr. Luke hätte aufbringen können.

Kampf geht weiter

Trotz des Rückschlags für den Produzenten ist sein Kampf gegen Keshas Mutter noch nicht beendet. Erst vor Kurzem reichte Dr. Luke eine ähnliche Verleumdungsklage gegen Pebe Sebert in Tennessee ein.

Unterdessen wurde im Januar eine Anhörung von Keshas eigener Klage gegen Dr. Luke verschoben, da ein heftiger Schneesturm zu diesem Zeitpunkt die Ostküste Amerikas lahmgelegt hatte.

Jetzt muss Kesha sich bis zum 19. Februar gedulden, um herauszufinden, ob ihre Klage erfolgreich ist und sie endlich den Vertrag mit Sony auflösen und einen Plattenvertrag mit einem neuen Label abschliessen kann.

bg (Quelle: Cover Media)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=687215

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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