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Bei dem roten Schlamm handelte es sich um ein giftiges bleihaltiges Abfallprodukt aus der Aluminiumproduktion.

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Donnerstag, 28. Januar 2016 / 13:19:00

Keine Verurteilung wegen Giftschlamm in Ungarn

Veszprem - Über fünf Jahre ist es her, dass eine Giftschlammlawine aus einem ungarischem Aluminiumwerk die Umgebung verschmutzte und zehn Menschen tötete - nun kam es vor Gericht zu Freisprüchen. Die 15 Angeklagten seien strafrechtlich nicht für die Katastrophe zu belangen.

Dies entschied am Donnerstag das zuständige Gericht in Veszprém. Unter den Freigesprochenen ist auch der Chef des Aluminium-Unternehmens MAL, Zoltan Bakonyi.

Den Angeklagten war fahrlässige Tötung, Beschädigung öffentlicher Güter, Verstösse gegen Regeln zur Abfallentsorgung und Umweltverschmutzung zur Last gelegt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen für alle Angeklagten gefordert. Der Prozess begann im September 2012.

Der Chemieunfall hatte sich am 4. Oktober 2010 in der MAL-Aluminiumfabrik in Ajka ereignet, 160 Kilometer westlich von Budapest. Ein Auffangbecken der Fabrik zerbarst, und etwa 1,1 Millionen Kubikmeter Giftschlamm breiteten sich in den umliegenden Dörfern aus.

Bei dem roten Schlamm handelte es sich um ein giftiges bleihaltiges Abfallprodukt aus der Aluminiumproduktion, das zudem leicht radioaktiv ist. Die Giftschlammlawine war das schwerste Industrieunglück und die schlimmste Umweltkatastrophe in der Geschichte Ungarns. Zehn Menschen kamen ums Leben, etwa 150 weitere wurden verletzt.

Bis in die Donau

Der Giftschlamm verschmutzte umliegende Gewässer und erreichte auch die Donau. Strassen, Plätze und Häuser der Umgebung mussten aufwändig mit Spezialgerät gereinigt werden. Das Ernten und der Verzehr von örtlichen Produkten wurde zunächst verboten.

Bis heute darf auf Hunderten von Hektaren nichts angebaut werden. Dutzende Anwohner weigerten sich, in das betroffene Gebiet zurückzukehren.

Im September 2011 wurde die Betreiberfirma MAL zu 135 Milliarden Forint (476 Millionen Franken) Strafzahlung an die örtlichen Behörden verurteilt. Seine Produktion durfte das Werk aber fortsetzen. Da das Unternehmen die Geldbusse nicht zahlte, wurde es verstaatlicht.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=686512

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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