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Zur Pegida-Kundgebung kamen nach Angaben von «Durchgezählt» schätzungsweise 6000 bis 8000 Teilnehmer. (Archivbild)

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Montag, 21. Dezember 2015 / 21:37:27

Wieder Pegida-Kundgebung und Gegendemonstration in Dresden

Dresden - In Dresden haben am Montagabend mehrere tausend Menschen gegen die fremdenfeindliche und antiislamische Pegida-Bewegung demonstriert. Gleichzeitig nahmen mehrere tausend Personen an einer Pegida-Kundgebung teil.

Nach Angaben der Studenteninitiative «Durchgezählt» beteiligten sich zwischen 3000 und 4000 Menschen an einer Kundgebung des Anti-Pegida-Bündnisses «Herz statt Hetze» auf dem Theaterplatz vor der Semperoper, wo sonst allwöchentlich Pegida demonstriert. Zu Beginn der Veranstaltung ertönte die «Ode an die Freude», gespielt von der Staatsoper Dresden, auch das Staatsschauspiel wirkte mit.

Bis zu 900 weitere Gegendemonstranten versammelten sich vor dem Bahnhof Neustadt.

Zur Pegida-Kundgebung, die diesmal am Königsufer auf der anderen Elbseite stattfand, kamen nach Angaben von «Durchgezählt» schätzungsweise 6000 bis 8000 Teilnehmer - und damit mehr als in der Vorwoche, als die Initiative rund 5000 Pegida-Demonstranten gezählt hatte. Bei der Pegida-Kundgebung erklangen Weihnachtslieder.

Grossaufgebot der Polizei

Mit einem Grossaufgebot hatte sich die Polizei auf die Demonstrationen vorbereitet, um mögliche Gewaltausbrüche, etwa von linksextremen Gegendemonstranten, zu verhindern. In der Innenstadt waren mehrere Wasserwerfer in Position gebracht worden.

Polizisten aus Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern unterstützen die sächsische Polizei. Nach Angaben eines Polizeisprechers verliefen aber alle Versammlungen ruhig und «ohne Vorkommnisse».

Eigentlich wollte Pegida am Montag durch die Dresdner Neustadt marschieren. Doch die Stadt untersagte den Demonstrationszug und erlaubte stattdessen nur eine stationäre Kundgebung am Elbufer.

Am Montagnachmittag bestätigte das Verwaltungsgericht Dresden das Verbot. Da mit einer starken Mobilisierung links- und rechtsgerichteter Gruppen gerechnet werde, müsse das Versammlungsrecht in diesem Fall «gegenüber der Sicherheit von Leib und Leben» zurückstehen, urteilten die Richter.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=683117

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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