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Der Konflikt mit Motarjemi wurde «seriös untersucht», wie Bulcke vor Gericht sagte. (Archivbild)

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Mittwoch, 16. Dezember 2015 / 16:32:44

Nestlé zeichnet kein gutes Bild der Klägerin im Mobbing-Fall

Lausanne - Mehrere aktuelle und ehemalige Führungskräfte des Nahrungsmittelmultis Nestlé haben am Mittwoch vor Gericht in Lausanne kein gutes Bild der Klägerin in einem Mobbing-Fall gezeichnet. Sie wiesen deren Vorwürfe vollumfänglich zurück.

Den Prozess angestrengt hatte Yasmine Motarjemi, die 2000 von Nestlé bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgeworben worden war. Beim Nahrungsmittelkonzern arbeitete sie als "Corporate food safety Manager", bis sie nach einem längeren Streit mit ihrem Arbeitgeber 2010 von diesem die Kündigung erhielt.

Nach Angaben der Klägerin begann ihr Niedergang 2006, als sie einen neuen Vorgesetzten erhielt. Sie fühlte sich nach und nach ausgegrenzt und diskreditiert und warf Nestlé vor, ihr die Verantwortung entzogen zu haben.

Im Rechtsstreit verlangt sie für sich symbolisch einen Franken Genugtuung sowie 2,1 Millionen Franken für ihre Verfahrenskosten und Einkommensausfälle. Nachdem Motarjemi ihre Version bereits Anfang Dezember vor Gericht geschildert hatte, hatte am Mittwoch Nestlé das Wort.

Als erster sagte Nestlé-CEO Paul Bulcke vor dem Bezirksgericht Lausanne aus. Er betonte, dass der Arbeitskonflikt mit der Klägerin Yasmine Motarjemi "seriös untersucht" worden sei.

Kein "Klima der Angst"

Nestlé habe eine externe Firma mit einer Untersuchung des Falls beauftragt. Diese sei zum Schluss gekommen, dass es in der betroffenen Abteilung kein Mobbing gegeben habe. Deutlich wurde der 61-jährige Nestlé-Chef beim Thema Nahrungsmittelsicherheit.

"Die Qualität unserer Produkte ist nicht verhandelbar", sagte der Nestlé-CEO. Er sei auch deshalb vor Gericht erschienen sei, um das zu betonen. In seinen über 36 Jahren bei Nestlé habe er auch kein "Klima der Angst" ausmachen können, welches von der Klägerin beschrieben werde.

Der CEO antwortete auf die Frage der Richterin meistens mit allgemeinen Ausführungen, sagte jedoch, dass man der ehemaligen Angestellten vor der Entlassung mehrere Alternativen präsentiert habe. Nachdem dies nicht funktionierte, sei man an einen Punkt gekommen, an dem man sich habe trennen müssen.

Angebot für Versetzung ausgeschlagen

Konkreter wurde in diesem Punkt Jean-Marc Duvoisin, heutiger Direktor von Nespresso und damaliger Leiter der Personalabteilung am Hauptsitz in Vevey. Yasmine Motarjemi sei die Angestellte gewesen, mit der er zu jener Zeit am meisten Sitzungen geführt habe.

Die frühere Kaderfrau habe Probleme gehabt, mit Kritik umzugehen und Ratschläge anzunehmen. Diese Kritikpunkte seien bereits in früheren Evaluationen enthalten gewesen, ab 2006 seien sie aber deutlicher geworden.

In den Qualifikationen warf Nestlé Motarjemi zudem vor, einen zu theoretischen und zu wenig praktischen Ansatz zu haben. Zu diesem Punkt gab die Richterin zu bedenken, dass sie auch auf mehrere Nachfragen nie ein Pflichtenheft erhalten habe.

Der frühere Personalchef von Nestlé bezeichnete das als normal für den Nahrungsmittelkonzern. Er habe 14 Posten durchlaufen und niemals ein Pflichtenheft erhalten. In den meisten Funktionen würden sich die Aufgaben rasch ändern und die Mitarbeitenden sich anpassen.

Urteil folgt 2016

Nach der externen Untersuchung wurde der Klägerin gemäss Duvoisin eine gleichwertige Stelle bezüglich "Niveau, Verantwortung und Salär" im Forschungszentrum von Nestlé angeboten. Das habe Motarjemi jedoch abgelehnt.

Ihm sei als Personalchef klar geworden, dass sie nicht daran interessiert gewesen sei, eine Lösung zu finden. Zudem habe sie unrealistische Forderungen gestellt und sich an der externen Untersuchung nicht vollumfänglich beteiligt.

Auch wenn mehr Details zum Fall bekannt wurden, blieb es im Prozess bei den bereits bekannten Personen: Während die Klägerin von Mobbing sprach, wies Nestlé die Vorwürfe vollumfänglich zurück.

Das Urteil wird erst im nächsten Jahr gefällt. Der Prozess soll Anfang Februar fortgesetzt werden, falls die beiden Parteien bis dann keinen Vergleich geschlossen haben.

cam (Quelle: sda)

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