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Montag, 7. Dezember 2015 / 15:13:49
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Amber Heard ist sich keiner Schuld bewusst
Schauspielerin Amber Heard (29) will sich der Anklage im Hunde-Prozess stellen.
Die Schauspielerin ('The Rum Diary') machte im Mai Schlagzeilen, nachdem sie angeblich ihre Yorkshire-Terrier Pistol und Boo ohne Lizenz in einem Privatjet nach Australien einflog und damit die Quarantänebestimmungen des Landes verletzte. Jetzt wird Amber zweifach wegen illegaler Einführung von Tieren und der Vorlage eines falschen Dokuments angeklagt.
Nach einer kurzen Anhörung im Gericht von Southport, Australien, am Montag [7. Dezember], bei der der Fall auf den 15. Dezember vertagt wurde, gab Ambers Anwalt eine Erklärung heraus, in der die Schauspielerin versicherte, gegen die Klage anzukämpfen.
Heard respektiert die Gesetze
«Heute habe ich meine Anwälte damit beauftragt, auf nicht schuldig zu plädieren», lauteten Ambers Worte. «Ich wurde von meinen Anwälten darüber informiert, dass bisher keine Notwendigkeit für mich darin bestand, vor Gericht zu erscheinen - obwohl ich dazu bereit war. Ich darf mich zwar zu einigen Punkten vor dem Gerichtstermin nicht äussern, aber ich möchte sagen, dass ich die australischen Gesetze respektiere.
Mit meiner Entscheidung, mich gegen die Anklagepunkte zu wehren, beabsichtige ich nicht, die Wichtigkeit der australischen Gesetze auf irgendeine Art und Weise anzuzweifeln. Ich freue mich auf die Anhörung. Bis dahin werde ich keine weiteren Erklärungen dazu abgeben.»
Bis zu zehn Jahre Haft drohen
Es ist bisher nicht bekannt, ob Ambers Ehemann Johnny Depp (52, 'Black Mass') ebenfalls in Australien zu der Gerichtsverhandlung erscheinen wird, um seine Frau zu unterstützen oder sogar als Zeuge aufzutreten.
Amber Heard drohen bei einem Schuldspruch eine bis zu zehnjährige Haft- sowie eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet knapp 70'000 Euro. Hinzu kommt der Vorwurf, sie habe ein Einreisedokument gefälscht, was mit bis zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe von über 7000 Euro geahndet werden könnte.
bg (Quelle: Cover Media)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=681745
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