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Sika-Erbe Urs Burkard: «Die Familie hat sich einfach entschieden, sich von der Firma zu trennen, was offensichtlich noch schwieriger ist als jede Ehescheidung.»

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Sonntag, 6. Dezember 2015 / 10:29:34

Urs Burkard verteidigt Verkaufs-Entscheid

Baar ZG - Sika-Erbe Urs Burkard verteidigt den Entscheid der Familie, die Kontrollmehrheit am Bauchemiekonzern Sika zu verkaufen. «Wir haben nichts gemacht, was widerrechtlich oder anstössig wäre», sagt er im Interview mit der «Schweiz am Sonntag».

«Die Familie hat sich einfach entschieden, sich von der Firma zu trennen, was offensichtlich noch schwieriger ist als jede Ehescheidung», sagt Burkard. Er ist das einzige Mitglied der Erbenfamilie, das im Verwaltungsrat des Unternehmens sitzt.

Seit genau einem Jahr tobt der Streit um die Kontrolle bei Sika. Die Erbenfamilie will ihr Aktienpaket und damit die Kontrollmehrheit an den französischen Konzern Saint-Gobain verkaufen. Dagegen wehren sich die Sika-Führung und einige Aktionäre. Der Streit ist zu einem Fall für die Gerichte geworden. Die Erbenfamilie wurde in verschiedenen Medien als geldgierig dargestellt.

Gegen Familie geschossen

Diese Verunglimpfungen hätten ihn nicht kalt gelassen, sagt Burkard. Anfangs sei stark gegen die Familie geschossen worden. «Wir konnten den Verkauf gar nie richtig erklären. Es hatte uns auch niemand zugehört. Es war viel spannender, die Familie in den Dreck zu ziehen», sagt er.

Er hält den Verkauf noch immer für richtig. Wenn die Familie nicht mehr operativ in der Firma tätig sei, sei es Zeit, sich vom Engagement zu lösen, sagt er. Zum Zeitpunkt des Verkaufs sagt er: «Wir fünf Geschwister hatten unserer Mutter versprochen, solange sie lebe, werde die Familien-Holding nicht verkauft.» Man habe mit ihr aber auch verschiedene Ausstiegsszenarien erörtert.

Prämie für Erben

Ein Grund, weshalb sich einige Aktionäre gegen den Verkauf wehren, ist, dass sie sich benachteiligt fühlen. Dies weil die Erben beim Verkauf ihres Aktienpakets eine zünftige Prämie einstreichen würden. Den übrigen Aktionären, darunter Pensionskassen, muss Saint-Gobain dank der sogenannten Opting-Out-Klausel kein entsprechendes Kaufangebot für deren Aktien machen.

«Pensionskassen sollen die Statuten lesen und nicht im Nachhinein jammern», sagt Burkard im Interview. Im Nachhinein die Spielregeln ändern zu wollen, sei nicht richtig. Von den Synergien, die sich durch den Verkauf an Saint-Gobain ergäben, würden zudem alle Aktionäre profitieren.

Auf einen Kompromiss will sich Burkard nicht einlassen. «Wir haben einen rechtsgültig unterzeichneten Vertrag», sagt er. Die Familie habe Geduld und könne die Entscheide der Gerichte abwarten.

asu (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=681626

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