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Ein abgekürztes Verfahren wurde abgelehnt.

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Donnerstag, 3. Dezember 2015 / 18:50:00

In 'Ndrangheta-Fall gibt es kein verkürztes Verfahren

Bellinzona - Der Prozess am Bundesstrafgericht gegen einen mutmasslichen 'Ndrangheta-Gehilfen hat eine überraschende Wendung genommen: Anstatt den 61-Jährigen in einem abgekürzten Verfahren zu verurteilen, spielte das Gericht den Ball an die Bundesanwaltschaft zurück.

Das abgekürzte Verfahren sei abzulehnen, sagte Richter Giuseppe Muschietti am Donnerstag in Bellinzona. Für die Wiederaufnahme des Prozesses, nach einem Unterbruch von zwei Stunden, war eigentlich eine Urteilsverkündung erwartet worden.

Stattdessen wies der Richter darauf hin, dass in Italien aktuell noch Verfahren hängig seien, aus denen Beweise stammten, für die ein Teil der Anklage gegen den mutmasslichen 'Ndrangheta-Gehilfen genommen wurden.

Geldwäschereivorwürfe

Ihm wurde vorgeworfen, eine kriminelle Organisation "mafiöser Ausprägung" unterstützt zu haben. Er soll ausserdem die Einziehung von Vermögenswerten dieser kriminellen Organisation vereitelt haben und muss sich deshalb wegen Geldwäschereivorwürfen verantworten.

Auch sie sei von der Entscheidung des Richters überrascht worden, sagte Dounia Rezzonico, Leiterin der Luganeser Niederlassung der Bundesanwaltschaft, im Anschluss vor Medienvertretern. Nun müssten Sie den Fall von dem Moment an neu aufrollen, als das abgekürzte Verfahren begonnen wurde.

Der angeklagte Italiener mit Wohnsitz im Südtessin soll einem Mafia-Brüderpaar als Mittelsmann für Finanz- und Immobiliengeschäfte gedient haben - einer der Brüder wurde von einem Mailänder Gericht laut Strafbefehl bereits im Juli 2015 als Anführer einer mafiösen Organisation zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt.

kris (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=681410

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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