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Fast jedes zehnte Verfahren, das wegen einer an einem Pferd verübten Tierquälerei geführt wird, ist einen zoophilen Übergriff.

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www.tierquaelereien.info, www.unterschiede.info, www.verfolgung.info, www.kantonale.info

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Donnerstag, 26. November 2015 / 16:50:00

Erneut massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien

Im Jahr 2014 wurden in der Schweiz so viele Tierschutzdelikte untersucht wie noch nie. Dies zeigt die aktuelle Jahresanalyse der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Aber noch immer wird die Verfolgung von Tierquälern kantonal sehr unterschiedlich gehandhabt und vielerorts fehlt es an einem konsequenten Strafvollzug.

Im Fokus der diesjährigen Untersuchung steht zudem die Strafpraxis bei an Pferden begangenen Tierschutzdelikten. Die Untersuchung zeigt, dass die tierschutzrechtlichen Vorschriften zum Umgang mit Pferden deren Bedürfnissen nicht angemessen Rechnung tragen. Auch die Vollzugsbehörden schenken Pferden noch immer viel zu wenig Beachtung. Die TIR fordert daher strenge Haltungsvorschriften für Pferde sowie griffige Vollzugsstrukturen in allen Kantonen.

Absoluter Höchstwert

Mit 1709 geführten Tierschutzstrafverfahren wurde im Jahr 2014 erneut ein absoluter Höchstwert erzielt. Landesweit hat sich die Fallzahl in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht, in den letzten 15 Jahren sogar verfünffacht.

Ein Fünftel des gesamten Fallmaterials 2014 stammt aus dem Kanton Zürich (337). Hohe Fallzahlen vorweisen können zudem auch die Kantone St. Gallen (245) und Bern (218). Diese Vorzeigeresultate dürften in erster Linie auf die in den entsprechenden Kantonen speziell geschaffenen verfahrensrechtlichen Strukturen zur konsequenten Ahndung von Tierschutzdelikten zurückzuführen sein. So verfügt das Zürcher Veterinäramt über eine eigenständige Rechtsmittellegitimation in Tierschutzstrafverfahren und wird zudem durch die Sicherheitspolizei-Spezialabteilung Tier-/Umweltschutz der Kantonspolizei Zürich unterstützt. Im Kanton Bern existiert eine spezielle Fachstelle für Tierdelikte bei der Kantonspolizei; ausserdem hat der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen Parteirechte in Tierschutzstrafverfahren. Im Kanton St. Gallen ist ein spezialisierter Staatsanwalt vollamtlich für die Verfolgung von Tierschutzverstössen zuständig.

Ebenfalls positiv zu bewerten ist die Entwicklung im Kanton Waadt, der mit 161 geführten Strafverfahren eine Steigerung um 45 % vorweisen kann. Zudem handelt es sich in nur drei Fällen um Einstellungs-, Nichteintretens- oder Sistierungsverfügungen, womit hier eine Verurteilungsquote von 98.1 % vorliegt. Beeindruckend ist schliesslich der Anstieg der Fallzahlen im Kanton Neuenburg,  der  sich  im  Berichtsjahr  mit  56  Strafverfahren  gegenüber  drei  Fällen  im  Vorjahr um 1766.7 % gesteigert hat. Konstante Zunahmen verzeichnen auch die Kantone Tessin und Basel- Stadt, in denen die Zahl der Entscheide von 40 auf 56 bzw. von 30 auf 44 angestiegen ist.

Tierschutzdelikte kaum verfolgt

In anderen Kantonen werden Tierschutzdelikte hingegen nach wie vor kaum verfolgt und bestraft. Sehr tiefe Fallzahlen liegen aus Nidwalden (6), Genf (7), Appenzell Innerrhoden (8) und Uri (9) vor. Erfreulich ist jedoch zumindest, dass nun bereits im fünften Jahr in Folge kein einziger «Nuller-Kanton» zu verzeichnen ist.

Die Analyse der für Tierschutzverstösse ausgesprochenen Bussen und Geld- bzw. Freiheitsstrafen zeigt, dass die zuständigen Behörden den gesetzlichen Strafrahmen bei Weitem nicht ausschöpfen. So liegen die Bussen im Mittel bei 300 Franken, die - noch dazu meist bedingt ausgesprochenen - Geldstrafen bei 20 Tagessätzen. Dadurch werden Tierschutzverstösse noch immer bagatellisiert. Die höchsten Bussen verhängt hat der Kanton Aargau mit einem Mittelwert von 500 Franken, gefolgt von den Kantonen Zürich, Schwyz und Thurgau mit jeweils 400 Franken. Besonders tief waren die mittleren Bussen 2014 im Kanton Tessin mit 150 Franken und im Kanton Basel-Stadt mit 200 Franken.

Tierschutzwidrige Verhaltensweisen gegenüber Pferden

Ein besonderes Augenmerk legt die TIR bei ihrer diesjährigen Studie auf die an Pferden begangenen Tierschutzverstösse sowie auf die rechtliche Erfassung der Pferdehaltung. Dabei zeigt sich, dass die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zum Umgang mit Pferden den Bewegungs- und sozialen Bedürfnissen der Tiere vielfach nicht angemessen Rechnung tragen. Da die Haltung von und der Umgang mit Pferden sehr anspruchsvoll ist und die meisten tier- schutzwidrigen Verhaltensweisen gegenüber Pferden auf mangelnden Fachkenntnissen be- ruhen, wäre zudem eine Verschärfung der Ausbildungsvorschriften wünschenswert.

Trotz der schätzungsweise rund 150'000 Personen, die in der Schweiz Pferdesport ausüben, zeigt die Analyse des strafrechtlichen Vollzugs der Tierschutzbestimmungen, dass es kaum je zu Verurteilungen wegen Tierschutzverstössen im Pferdesport kommt. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer in diesem Bereich sehr hoch ist. Auffällig ist beim Blick auf das Fallmaterial zudem der hohe Anteil an zoophilen (sexuellen) Handlungen bei an Pferden begangenen Tierquälereien. So betrifft fast jedes zehnte Verfahren, das wegen einer an einem Pferd verübten Tierquälerei geführt wird, einen zoophilen Übergriff. Entsprechend stellen Pferde (nach rinderartigen) gemäss der TIR-Datenbank die am zweithäufigsten von zoophilen Handlungen betroffene Tierart dar.

Vielerorts besteht im Tierschutzstrafvollzug noch immer dringender Handlungsbedarf. Es ist völlig inakzeptabel, dass gewisse Kantone verbindliches Gesetzesrecht fast schon systematisch ignorieren und Tierquälereien nicht konsequent verfolgen und bestrafen. In einem Forderungskatalog hat die TIR die neun wichtigsten Postulate für eine wirksame Strafpraxis im Tierschutzrecht  aufgelistet.

li (Quelle: Tier im Recht)

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