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Sieben korruptionsverdächtige FIFA-Funktionäre wurden verhaftet.

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Dienstag, 24. November 2015 / 17:55:10

USA erhalten womöglich Bankdaten im Fall FIFA

Bern - Die USA könnte im Fall FIFA bald weitere Beweise auf dem Tisch liegen haben. Das Bundesamt für Justiz hat vergangene Woche eine erste Teilschlussverfügung erlassen, was die Herausgabe von Bankunterlagen der verhafteten FIFA-Funktionäre betrifft.

Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz, bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda einen entsprechenden Bericht von nzz.ch. «Gegen diese Verfügung kann innert dreissig Tagen eine Beschwerde beim Bundesstrafgericht erhoben werden.»

Ist die Verfügung einmal rechtskräftig, erhält die US-amerikanische Justiz Bankunterlagen von in der Schweiz verhafteten Funktionären des Weltfussballverbands FIFA. «Weitere Teilschlussverfügungen werden in der nächsten Zeit folgen», teilte Galli mit.

Im Zusammenhang mit der FIFA sind beim Bundesamt für Justiz insgesamt vier Rechtshilfeersuche eingegangen. Das Hauptersuchen sowie zwei ergänzende Ersuchen wurden schon vor der Verhaftung der sieben korruptionsverdächtigen FIFA-Funktionäre am 27. Mai in Zürich gestellt. Das letzte Rechtshilfegesuch in diesem Fall ging am 25. September ein.

Keine Details bekannt

Welche FIFA-Funktionäre und welche Banken vom Entscheid betroffen sind, ist nicht bekannt. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im Juni mitgeteilt, dass Gelder via Schweizer Banken gewaschen worden sein könnten.

Klar ist, dass die Privatbank Julius Bär in Zusammenhang mit dem FIFA-Korruptionsskandal eine interne Untersuchung eingeleitet hat. Julius Bär gehört neben der UBS zu den Banken, die in der FIFA-Anklageschrift des US-Justizministeriums erwähnt worden waren.

Das Bundesamt für Justiz hat inzwischen die Auslieferung von verschiedenen FIFA-Funktionären bewilligt. Zwei sind bereits den US-amerikanischen Behörden übergeben worden.

Alle anderen Verhafteten haben sich bisher einer Auslieferung an die USA widersetzt. Über ihre Auslieferung wird voraussichtlich das Bundesstrafgericht zu entscheiden haben.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=680440

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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