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Donnerstag, 19. November 2015 / 07:45:00
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Swisscom erhält 8 Millionen Franken Busse
Bern - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gegen das Telekomunternehmen Swisscom eine Busse von 7,9 Millionen Franken verhängt. Die Swisscom missbrauchte bei der Breitband-Vernetzung der Poststellen ihre beherrschende Marktposition.
Dabei behinderte sie Wettbewerber und setzte unangemessen hohe Preise durch, begründete die WEKO am Donnerstag ihren Entscheid. Auf dem Markt für Breitbandanschlüsse von Geschäftskunden ist die Swisscom marktbeherrschend.
Die Post schrieb 2008 die Breitband-Vernetzung ihrer Standorte und Postomaten aus. Diese Ausschreibung gewann die Swisscom, weil sie einen etwa 30 Prozent tieferen Preis bot als ihre Konkurrenz. Sie erhielt den Zuschlag gegen Sunrise. Sunrise erstattete daraufhin Anzeige bei der WEKO.
Vorwürfe bestätigt
Die Konkurrenz war bei dem Auftrag auf die Vorleistungen der Swisscom angewiesen. Die Swisscom habe zum einen unter den üblichen Grosshandelspreisen offeriert. Zum anderen habe sie die Vorleistungspreise für die Konkurrenz zu hoch angesetzt, lautete der Vorwurf.
Dies bestätigte sich nun nach Angaben der WEKO. Das Verhalten der Swisscom sei als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung bei Breitband-Anschlüssen zu qualifizieren.
Die Vorleistungspreise seien zu hoch angesetzt gewesen. So konnten die anderen Anbieter nicht mit dem Endkundenangebot der Swisscom mithalten. Zudem hat die Swisscom gemäss WEKO mit ihrer Preispolitik gegenüber der Post überhöhte Preise erzwungen.
Swisscom gelangt ans Bundesverwaltungsgericht
Das sanktionierte Telekomunternehmen reagierte postwendend und kündigte an, den Entscheid vor Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen. In einer Mitteilung vom Donnerstagmorgen zeigte sich Swisscom-Konzernchef Urs Schaeppi überzeugt, sein Unternehmen habe sich korrekt verhalten.
Bei der Berechnung der Endkundenpreise berücksichtige Swisscom die Kosten der Konkurrenz. Diese könnten teilweise eigene Infrastrukturen einsetzen und gemäss dem Fernmeldegesetz regulierte Swisscom-Leistungen zu kostenorientierten Preisen sowie kommerzielle Vorleistungen beziehen. Die kommerziellen Vorleistungen müsse die Swisscom aber nicht zu kostenorientierten Preisen abgeben.
kris (Quelle: sda)
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