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Vier Schweizer VW-Händler sollen Preisabsprachen getroffen haben.

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www.vw-haendler.info, www.schweizer.info, www.buesst.info, www.weko.info

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Donnerstag, 29. Oktober 2015 / 12:25:00

Weko büsst vier Schweizer VW-Händler

Bern - Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) büsst vier Schweizer VW-Markenhändler. Den Autogaragen werden Preisabsprachen zur Last gelegt.

Die Absprachen fanden im März 2013 an regionalen Stammtischen des Verbandes der Partner des Volkswagenkonzerns (VPVW) statt. An den Treffen haben vier Autogaragen zusammen mit der Volkswagen-Importeurin Amag die maximalen Rabatte festgelegt, die den Kunden beim Kauf eines Neuwagens gewährt werden darf.

Gleichzeitig wurde auch die Höhe der sogenannten Ablieferungspauschale festgesetzt. Diese Pauschale wird beim Kauf eines jeden Neuwagens fällig und umfassen alle Kosten für das Bereitstellen und die Einlösung eines Fahrzeuges, unter anderem auch die Montage des Nummernschilds.

Amag kommt mit blauem Auge davon

Das Treiben der Autohändler währte aber nur kurz. Aufgrund einer Selbstanzeige der Amag eröffnete die Weko bereits am 22. Mai 2013 eine Untersuchung gegen die involvierten Händler.

Am 8. August 2014 einigte sich die Kartellbehörde mit der VW-Importeurin einvernehmlich. Aufgrund der Selbstanzeige, habe die Weko von einer Busse abgesehen, sagte deren stellvertretender Direktor Patrik Ducrey am Donnerstag auf Anfrage.

Schwerer Verstoss gegen Kartellgesetz

Nicht so bei den vier involvierten Autogaragen. Die ASAG Auto-Service mit Standorten in den beiden Basel sowie in Rheinfelden AG, Autoweibel in Aarberg BE, die City-Garage in St. Gallen und die Garage Gautschi im bernischen Lyssach und Langenthal müssen Bussen von 10'000 bis 320'000 Franken bezahlen.

Preisabsprachen seien volkswirtschaftlich besonders schädlich und stellten daher einen schweren Verstoss gegen das Kartellgesetz dar, schreibt die Weko zur Begründung des Entscheids. Die Tatsache, dass diese Preisabrede nur während kurzer Zeit in Kraft war, sei aber bei der Bemessung der Sanktionen berücksichtigt worden.

Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

kris (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=677989

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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