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Nick Gordon will sich gegen die Klage der widerrechtlichen Tötung von Bobbi Kristina Brown wehren.

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Mittwoch, 7. Oktober 2015 / 13:54:42

Nick Gordon kämpft gegen die Klage

Nach dem Tod von Bobbi Kristina Brown soll sich ihr Freund Nick Gordon (19) wegen widerrechtlicher Tötung vor Gericht verantworten. Jetzt setzt er sich zur Wehr.

Die Tochter der beiden Musiker Whitney Houston (†48, 'I'm Every Woman') und Bobby Brown (46, 'My Prerogative') wurde Anfang des Jahres bewusstlos in ihrer Badewanne aufgefunden, woraufhin sie monatelange im Koma lag und schliesslich im Juli verstarb. Schon im Juni reichte Bobbis Besitzverwalterin Bedelia C. Hargrove Klage gegen ihren Freund Nick ein, da er ihr Drogen zur Verfügung gestellt und ihren Kopf in der Badewanne unter Wasser getaucht haben soll.

'Us Weekly' berichtete nun, Nick habe das Gericht darum gebeten, das Zivilverfahren zu stoppen. Am Dienstag [6. Oktober] wurde bekannt, dass der Staatsanwalt von Georgia ein geheimes Geschworenengericht einberufen hat, das einen Strafantrag gegen Nick Gordon stellen will, da er den Tod seiner Freundin verschuldet haben soll.

Vorverurteilung womöglich ungerecht

'Us Weekly' liegen ausserdem Gerichtsdokumente vor, in denen die Anwälte von Nick behaupten: «Aufgrund der Eltern von Bobbi Kristina Brown, ihres Todes und der anschliessenden Ermittlungen hat sich die nationale und internationale Medienaufmerksamkeit gegen Mr. Gordon gerichtet.» Sollte er sowohl in einem Zivilverfahren als auch in einem Strafverfahren gleichzeitig vor Gericht stehen, wäre die Vorverurteilung ungerecht, so seine Vertreter.

Auch gegen die Behauptungen von Bedelia C. Hargrove wehrt sich das Team um Nick Gordon. Diese hatte ihn in ihrer Klage nämlich als «Mörder, ständigen Frauenschläger, Verführer junger, weisser Frauen, Dieb und/oder Betrüger» bezeichnet. Diese emotionalen Behauptungen seien ohne Beweise aufgestellt worden, argumentieren Nicks Anwälte, sie würden lediglich dazu führen, dass er keine Chance mehr habe, sich überhaupt noch zu verteidigen.

bg (Quelle: Cover Media)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=675818

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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