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Der Swisscom sei beim Breitbandgeschäft eine marktbeherrschende Stellung zugekommen.

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www.bundesverwaltungsgericht.info, www.adsl-streit.info, www.unterliegt.info, www.swisscom.info

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Pamela Anderson Baron Münchhausen

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Dienstag, 6. Oktober 2015 / 21:21:24

Swisscom unterliegt im ADSL-Streit vor Bundesverwaltungsgericht

St. Gallen - Die Swisscom unterliegt im jahrelangen Streit um den Preis ihrer ADSL-Vorleistungen für ihre Konkurrenten vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht hat am Dienstag die Sanktion der Wettbewerbskommission (Weko) von 2009 weitgehend bestätigt.

Lediglich der ursprüngliche Sanktionsbetrag der Weko in Höhe von rund 220 Millionen Franken wurde wegen verschiedener Korrekturen der vorinstanzlichen Sanktionsberechnung auf 186 Millionen Franken reduziert, wie das Bundesverwaltungsgericht am Dienstagabend weiter mitteilte.

Die Swisscom teilte mit, sie ziehe den Entscheid vor Bundesgericht weiter. An ihrer Argumentation hielt die Telekomanbieterin fest. Die Firma hat bisher keine Rückstellungen für die Busse gebildet.

Aufgrund des Gerichtsurteils will sie das aber im dritten Quartal 2015 tun und die Busse als Aufwand erfassen. Das belastet das Ergebnis entsprechend negativ. 2015 geht Swisscom von einem EBITDA-Ergebnis von mehr als 4 Milliarden Franken aus.

Weko-Entscheid wird gestützt

Das Vorgehen der Swisscom stelle ein missbräuchliches Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens dar, begründete das Gericht. Mit ihrem Einstieg in das Breitbandinternet-Geschäft im Jahr 2000 habe die Swisscom anderen Telekomunternehmen DSL-Grosshandelsprodukte auf dem Telefonnetz angeboten.

Der Swisscom sei dabei eine marktbeherrschende Stellung zugekommen, weil sie bis 2007 die alleinige Anbieterin entsprechender Produkte gewesen sei. Im Oktober 2005 hatte die Weko gegen die Swisscom eine Untersuchung wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung für ADSL-Vorleistungen an Konkurrenten eröffnet.

In einer Verfügung vom November 2009 verdonnerte die Weko der Swisscom wegen dieses Missbrauchs zu einer Busse von 220 Millionen. Franken. Die Swisscom focht diese Verfügung in der Folge beim Bundesverwaltungsgericht an.

Swisscom sieht keine Marktbeherrschung

Die Weko begründete ihren Entscheid damals damit, dass die Swisscom bis Ende 2007 von Konkurrenten wie Sunrise, VTX oder Green zu hohe Preise für ihre ADSL-Vorleistungen verlangt habe. Die Marge zu den Endkundenpreisen sei zu klein gewesen und damit hätten die Konkurrenten ihr ADSL-Geschäft nicht profitabel betreiben können.

Die Swisscom hat die Vorwürfe der Marktbeherrschung stets bestritten. Es gebe einen intensiven Infrastrukturwettbewerb mit den verschiedenen Kabelnetzen, den Mobilfunknetzen sowie zukünftigen Glasfasernetzen, wurde jeweils argumentiert.

 

fest (Quelle: sda)

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