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In einigen Kantonen sollte man, vor dem Gang zur Urne, den Wahlzettel nochmal überprüfen.

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www.wahlunterlagen.info, www.fehlerhafte.info

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Donnerstag, 1. Oktober 2015 / 09:33:00

Fehlerhafte Wahlunterlagen

Chur - Gleich in mehreren Kantonen sind Fehler in den Unterlagen für die nationalen Wahlen entdeckt worden. In Graubünden rief der Kanton die Stimmberechtigten am Donnerstag dazu auf, die Wahlzettelbüchlein genau zu überprüfen.

Allfällige fehlerhafte Unterlagen könnten bei der Wohngemeinde gegen vollständige Exemplare eingetauscht werden. Die Gemeinden seien entsprechend informiert worden hiess es.

Die Standeskanzlei schrieb am Donnerstag von einem «Produktionsfehler». Bei einzelnen Wahlzettelbüchlein seien gewisse Listen doppelt vorhanden, während andere Listen fehlten.

Der stellvertretende Kanzleidirektor Walter Frizzoni sagte auf Anfrage, vermutlich sei nur ein sehr kleiner Teil der verschickten Unterlagen fehlerhaft. Konkret seien bis jetzt erst zwei Fälle aufgetaucht. Insgesamt wurden für Graubünden 154'000 Wahlzettelbüchlein gedruckt.

Fehler auch in anderen Kantonen

Auch in anderen Kantonen sind Fehler in den Wahlzettelbüchlein entdeckt worden. Im Wallis forderte der Kanton die Stimmberechtigen ebenfalls dazu auf, die Unterlagen zu kontrollieren. Gemäss Walliser Staatskanzlei unterlief der Fehler der Druckerei. Bislang wurden fünf nicht konforme Büchlein gemeldet.

Ende letzter Woche hatte der Kanton Jura bekannt gegeben, dass fehlerhafte Nationalratslisten im Umlauf sind. Nach ersten Angaben waren weniger als ein Prozent der rund 58'000 gedruckten Wahlbüchlein betroffen.

Ausserdem sind im Kanton Luzern unvollständige Listenblöcke für die Nationalratswahlen versandt worden. Dort teilte die Staatskanzlei mit, der Fehler sei in der Buchbinderei aufgetreten.

Bereits beim zweiten Wahlgang der Luzerner Regierungsratswahlen im Frühling 2015 hatte es bei den Wahlunterlagen eine Panne gegeben. Damals geschah der Fehler in der Druckerei.

kris (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=675221

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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