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Schindler ist erleichtert über den Freispruch seines Mitarbeiters.

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www.schindler-mitarbeiter.info, www.freigesprochen.info, www.liftunglueck.info, www.nach.info

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Dienstag, 29. September 2015 / 07:50:54

Schindler-Mitarbeiter nach Liftunglück freigesprochen

Tokio/Ebikon LU - Neun Jahre nach einem tödlichen Liftunfall in Tokio hat das Bezirksgericht der japanischen Hauptstadt am Dienstag einen Mitarbeiter der Firma Schindler freigesprochen. Drei Angeklagte einer anderen Firma wurden zu 14 bis 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Der Schweizer Lift- und Fahrtreppenhersteller Schindler begrüsste in einer Mitteilung den «vollumfänglichen Freispruch» ihres angeklagten Servicetechnikers und äusserte sich erleichtert darüber. Der Gerichtsentscheid sei «der Abschluss eines detaillierten und komplexen Strafverfahrens mit umfangreichen technischen Analysen».

2006 war ein 16-jähriger Jugendlicher im Takeshiba-Hochhaus in der Tokioter Präfektur Minato ums Leben gekommen. Er wollte den Lift im 12. Stock mit einem Velo verlassen, als sich der Aufzug trotz geöffneter Türen weiter nach oben in Bewegung setzte.

Der Junge wurde eingeklemmt und erlag seinen Verletzungen. Schindler stand danach in der japanischen Öffentlichkeit während Jahren in der Kritik und erlitt einen Einbruch des Geschäfts. Das Management drückte in der Folge sein Bedauern mehrfach aus. Konstruktionsfehler konnten Schindler nicht nachgewiesen werden.

Bremsen bei Kontrolle einwandfrei

Der Richter begründete den Freispruch des Schindler-Mitarbeiters laut einem Bericht der japanischen Rundfunkgesellschaft damit, dass die Bremsen des Lifts normal funktionierten, als die Hersteller diese 2004 zuletzt geprüft hatten. Bei den Verurteilten handelt es sich um Mitarbeiter einer Wartungsfirma, ohne Bezug zu Schindler. Sie waren demnach zum Zeitpunkt des Unfalls für die Kontrolle zuständig.

Der freigesprochene japanische Staatsangehörige ist weiterhin für Schindler tätig, wie Sprecherin Barbara Schmidhauser auf Anfrage erklärte. Er hatte zusammen mit einem weiteren Angestellten 2013 vor Gericht auf nicht schuldig plädiert. Der Mitangeklagte ist im Laufe des Prozesses verstorben.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=674955

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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