stellenmarkt.ch
.Zolldeklarant:in am Grenzzollamt Kreuzlingen
Ausgangslage Für ein kompetentes Deklaranten Team am GZA in Kreuzlingen suchen wir Verstärkung! Wenn Sie als Zolldeklarant/ in bereits Erfahrung im...   » Weiter
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit der Hauptsprache Deutsch
80%-100% / St. Gallen Sie interessieren sich für öffentliches Recht und haben Freude an der Redaktion von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts....   » Weiter
Mitarbeiter/ -in Sicherheit
<h1 id="bTitle" class="smartEditable">Mitarbeiter/ -in Sicherheit <h2 id="bSubTitle" class="smartEditable">Amt für Justizvollzug | 80-100 % | JVA...   » Weiter
Legal Counsel Trading 60-100%
Repower ist eines der führenden Energieunternehmen der Schweiz. Als Arbeitgeberin setzt Repower auf Eigeninitiative und Vertrauen, um die Kreativität...   » Weiter
Betriebsaufseher:in / Dispatcher:in 100%
Repower ist eines der führenden Energieunternehmen der Schweiz. Als Arbeitgeberin setzt Repower auf Eigeninitiative und Vertrauen, um die Kreativität...   » Weiter
Compliance Officer
Das erwartet dich: Führung und Weiterentwicklung unseres Compliance Management Systems Überwachen von Prozessen zur Einhaltung von gesetzlichen,...   » Weiter
Werde Polizist/ -in bei der Kapo GR
<h1 id="bTitle" class="smartEditable">Werde Polizist/ -in bei der Kapo GR <h2 id="bSubTitle" class="smartEditable">Kantonspolizei | 100% | Chur Online...   » Weiter
Datenschutzberater*in
Das erwartet dich: Verantwortung für die Weiterentwicklung unseres Datenschutzmanagementsystems sowie für die Sicherstellung der Einhaltung der...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem THE JOKER KOSTÜM DELUXE - BATMAN
THE JOKER KOSTÜM DELUXE - BATMAN
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

BRASILIEN SHIRT
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


Der Vater züchtigte das Baby bis zum Tod. (Symbolbild)

Abbildung vergrössern

 
www.verweigert.info, www.aussage.info, www.vater.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

WW Raquel Welch

 WW
 Raquel Welch



Donnerstag, 24. September 2015 / 11:47:06

Vater verweigert Aussage

Zürich - Am Bezirksgericht Zürich hat sich am Donnerstag ein Ehepaar verantworten müssen, das seine Kinder systematisch züchtigte. Dem Vater wird zudem vorgeworfen, für den Tod seiner zehn Wochen alten Tochter verantwortlich zu sein. Das Urteil wird nächsten Dienstag eröffnet.

Die Schilderungen des Staatsanwaltes lassen nur erahnen, was die beiden Mädchen seit ihrer Geburt erleiden mussten: Schläge mit Holzkellen und Teppichklopfer, eiskalte Duschen und Ohrfeigen. Die ältere Tochter erhielt von ihrem Vater einmal einen so heftigen Schlag, dass sie auf den Badewannenrand stürzte und ein Zahn abbrach.

Eine Methode, um die Mädchen ruhigzustellen, war das «Zudecken»: Dabei wurden sie unter Sofakissen und Decken begraben, bis sie still waren. Gemäss Aussage des Vaters bei der Polizei hatten er und seine Frau aber immer sichergestellt, dass Luft zu den Kindern gelangte. Im Februar 2013 passierte es: Das zehn Wochen alte Baby erstickte.

Der Staatsanwalt fordert für den Vater wegen fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren, wobei er seinen ursprünglichen Antrag von 2 Jahren und 9 Monaten noch während des Prozesses erhöhte. Für den Fall, dass das Gericht den 39-jährigen Tauchlehrer sogar wegen eventualvorsätzlicher Tötung verurteilt, fordert er eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

«In mir hat eine Umkehr stattgefunden»

Auch die 41-jährige Frau soll bestraft werden: Sie ist zwar nicht direkt für den Tod des Babys verantwortlich, trug die Erziehungsmethoden aber mit und schlug auch selber zu. Der Staatsanwalt fordert für sie wegen Körperverletzung, Tätlichkeiten und Verletzung der Fürsorgepflicht eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Das Paar ist tief gläubig. Für die Kinder wählten sie Namen aus dem Alten Testament. Während des Prozesses murmelte die Ehefrau, die mit wadenlangem Rock und weisser Bluse erschien, leise Gebete vor sich hin. Der Vater, der in Jeans und Lederjacke auftauchte, soll sich früher gemäss Staatsanwalt für einen Propheten gehalten haben - mit dem Ziel, möglichst viele neue Propheten zu zeugen.

Ob ihr Glauben etwas mit der Gewalt zu tun hat, also ob sie ihre Kinder aus religiösen Gründen züchtigten, blieb beim Prozess aber unbeantwortet. Sie verweigerten dazu die Aussage.

Beide halten die Gewalt heute für einen Fehler. «In mir hat eine Umkehr stattgefunden», sagte die Mutter. Heute wisse sie, dass sie auch anders auf ihre Kinder einwirken könne. Viel Gelegenheit hat sie dazu aber nicht: Das knapp vierjährige Mädchen, das die Erziehung überlebte, lebt bei einer Pflegefamilie.

Bisher nie Probleme mit dieser «Methode»

Als ihr Mann bereits in Haft war, gebar sie noch einen Sohn - auch er trägt einen biblischen Namen, auch er ist fremdplatziert. Pro Woche darf sie ihre Kinder zwei Stunden sehen. Keinen Kontakt hat hingegen der Vater. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sprachen ein Verbot aus.

Involviert wurden die KESB erst nach dem Tod des Babys. Da nie eine Gefährdungsmeldung einging, hatten sie keinerlei Kenntnis von den Zuständen. Der Vater ist derzeit nicht gut auf die KESB zu sprechen, da sie ihm nicht zum Tod seiner Tochter kondoliert hätten.

Sein Mandant habe nicht damit rechnen müssen, dass das Baby sterbe, sagte der Anwalt des Vaters. Bis dann habe das Paar nie Probleme mit dieser Methode gehabt. Zudem sei nicht erwiesen, dass das «Zudecken» wirklich die Todesursache gewesen sei. Eine Strafe von 9 Monaten bedingt wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten reiche aus.

Die Anwältin der Frau betonte, dass diese selber mit Gewalt erzogen worden sei und die Methoden deshalb als normal empfunden habe. «Sie dachte, dass sie ihre Kinder auf den richtigen Weg bringt.» Vier Monate bedingt wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten seien angemessen.

Panische Angst vor Wasser

Am Prozess dabei war auch der Anwalt der Schwester, im Auftrag der KESB. Für die erlittene Gewalt forderte er von der Mutter eine Genugtuung von 3500 Franken, vom Vater 4000 Franken. Für den Verlust der Schwester soll ihr der Vater zudem 35'000 Franken bezahlen.

Das Mädchen dürfte durch die Erziehungsmethoden eine dauerhafte psychische Störung erlitten haben. Es hat heute panische Angst vor Wasser und fürchtet sich davor, zugedeckt zu werden.

asu (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Weniger Minderjährige wegen Straftaten fremdplatziert
    Montag, 25. Januar 2016 / 11:32:51
    [ weiter ]
    Ombudsstelle soll Konflikte mit der KESB entschärfen
    Donnerstag, 10. Dezember 2015 / 14:38:08
    [ weiter ]
    Brutale Züchtigung: Eltern in Zürich verurteilt
    Dienstag, 29. September 2015 / 09:30:22
    [ weiter ]
    Strenggläubiger Vater aus Zürich soll Baby getötet haben
    Donnerstag, 24. September 2015 / 06:25:21
    [ weiter ]
     


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'131 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2024 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2024
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum