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Der Mann scheiterte mit seiner Bitte um ein Bleiberecht, er wurde abgeschoben - seine Familie wird vermutlich in den nächsten Wochen auch in die Heimat zurückkehren müssen.

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www.klimafluechtling.info, www.neuseeland.info, www.schiebt.info, www.heimat.info

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Donnerstag, 24. September 2015 / 11:02:47

Neuseeland schiebt Klimaflüchtling in Heimat ab

Wellington - Er wollte der erste anerkannte Klimaflüchtling der Welt werden - nun ist ein Mann aus Kiribati nach dem Scheitern seines Asylantrags aus Neuseeland in seine Heimat abgeschoben worden.

Wie am Donnerstag aus seinem Umfeld bekannt wurde, wurde der 39-jährige Ioane Teitiota am Mittwoch zurück zum Inselstaat im Pazifik gebracht. Sein Gemeindepastor Iosefa Suamalie sagte, Teitiota sei ausser Landes gebracht worden, nachdem die Gemeinde der in Neuseeland lebenden Kiribatier mit einer letzten Bitte um ein Bleiberecht für die Familie gescheitert war.

Der Pfarrer sagte weiter, noch sei unklar, was mit Teitiotas Frau und den drei in Neuseeland geborenen Kindern passiere. Womöglich würden sie in der kommenden Woche ebenfalls nach Kiribati abgeschoben.

Der Geistliche zeigte sich betrübt über die Entscheidung der neuseeländischen Behörden. «In Kiribati gibt es kein Leben, keine Hoffnung», sagte er dem Sender Radio New Zealand.

Der Inselstaat Kiribati hat rund 100'000 Einwohner und besteht aus Dutzenden Korallenatollen, die zum Teil nur wenige Meter aus dem Wasser ragen. Die Regierung des Inselstaats denkt wegen der Gefahren durch den Klimawandel und dem damit verbundenen Anstieg des Meeresspiegels bereits seit längerem darüber nach, wie die Bevölkerung im Ernstfall umgesiedelt werden könnte.

Beharren auf UNO-Konvention

Teitiota war 2007 nach Neuseeland gekommen. Sein Visum ist allerdings seit geraumer Zeit abgelaufen. Im Juli wies das Oberste Gericht des Landes letztinstanzlich eine Klage von Teitiota gegen seine Abschiebung ab.

Die Richter räumten zwar ein, dass Kiribati unter dem Klimawandel leide. Kriterium für eine Anerkennung als Flüchtling sei laut UNO-Konvention aber, dass der Antragsteller in seinem Heimatland Verfolgung fürchten müsse. Dies sei bei Teitiota nicht der Fall.

jbo (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=674524

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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