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Dem Bankgeheimnis geht es wohl endgültig an den Kragen.

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Mittwoch, 16. September 2015 / 10:30:00

Bankgeheimnis: Nationalrat entscheidet heute über Abschaffung

Bern - Das Ende des Bankgeheimnisses für ausländische Steuersünder zeichnet sich schon länger ab. Nun wird es konkret: Der Nationalrat entscheidet am Mittwoch über die Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch.

Die Aufregung war gross, als Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Ende ihres Präsidialjahres 2012 antönte, dass die Zukunft den automatischen Informationsaustausch (AIA) bringen könnte. Inzwischen haben sich die Gemüter beruhigt: Mit Ausnahme der SVP befürworten alle Parteien den AIA.

Auch von Seiten der Banken gibt es keinen Widerstand. Diese haben sich darauf eingestellt, nicht mehr auf das Geschäft mit unversteuerten ausländischen Geldern setzen zu können - spätestens seit der AIA im vergangenen Jahr zum OECD-Standard erklärt wurde.

Regelmässige Datenlieferung

Heute liefert die Schweiz anderen Staaten Informationen über Steuersünder ausschliesslich auf deren Ersuchen hin. Die Bedingungen für die Amtshilfe waren in den letzten Jahren jedoch schrittweise gelockert worden. Künftig sollen die Informationen zwischen der Schweiz und bestimmten Partnerstaaten nun automatisch fliessen.

Schweizer Banken müssten Finanzdaten von Personen und Unternehmen, die in einem anderen Staat steuerpflichtig sind, den Schweizer Steuerbehörden melden. Diese würden die Informationen periodisch an die jeweiligen ausländischen Behörden weiterleiten. Entsprechende Abkommen hat die Schweiz bisher mit der EU und mit Australien unterzeichnet. Darüber wird das Parlament später entscheiden können.

Spontane Meldung

Vorerst geht es nur um die rechtlichen Grundlagen. Diese sehen neben dem automatischen auch den spontanen Informationsaustausch vor: Die Steuerbehörden sollen von sich aus aktiv werden, wenn sie auf etwas stossen, das einen anderen Staat interessieren dürfte.

In der Wirtschaftskommission des Nationalrates war der spontane Informationsaustausch umstritten. Die Gegner beantragten, ganz darauf zu verzichten oder Informationen nur dann zu liefern, wenn ein begründeter Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug vorliegt. Die Mehrheit der Kommission lehnte das aber ab.

Mehrere Vorlagen

Technisch hat das Parlament über mehrere Vorlagen zu entscheiden: Zum einen die Genehmigung eines Übereinkommens des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und entsprechende Anpassungen im Steueramtshilfegesetz, zum anderen die Genehmigung einer multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch (Multilateral Competent Authority Agreement MCAA) und die Umsetzung im neuen AIA-Gesetz.

Die SVP beantragt dem Rat, gar nicht erst darauf einzutreten. Beim AIA-Gesetz schlägt sie als Alternative eine Rückweisung an den Bundesrat vor. Sie möchte diesen beauftragen, alles international nicht Zwingende aus dem Gesetz zu streichen.

Nur bei schweren Delikten

Dabei geht es insbesondere um die Verwendung von Daten, welche die Schweizer Behörden aus anderen Staaten erhalten. Nach dem Willen der SVP sollen die Steuerbehörden diese nur bei begründetem Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug verwenden dürfen. Ähnliche Änderungsanträge wird die SVP bei den einzelnen Gesetzesartikeln stellen.

In der Wirtschaftskommission fanden solche Forderungen keine Mehrheit. Die Kommission brachte nur geringfügige Änderungen an. So möchte sie im AIA-Gesetz verankern, dass der Bundesrat die Datenschutzbestimmungen und die Möglichkeiten zur Regularisierung von Schwarzgeld in einem möglichen Partnerstaat analysiert, bevor er die Einführung des AIA mit diesem Staat dem Parlament unterbreitet.

Rechtsweg garantieren

Ausserdem will die Kommission die Interessen jener besser schützen, deren Daten ins Ausland weitergeleitet werden. Die Betroffenen sollen die Möglichkeit haben, den Entscheid vor einer richterlichen Behörde anzufechten, wenn in ihrem Land Nachteile drohen, die ihnen wegen fehlender rechtsstaatlicher Garantien nicht zuzumuten sind.

Nicht betroffen von den Neuerungen ist das Bankgeheimnis im Inland. Die Diskussion darüber wird im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» neu aufflammen, die das inländische Bankgeheimnis in der Bundesverfassung verankern will.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=673707

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