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Die Privatbestechung ist Thema im Nationalrat.

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Dienstag, 8. September 2015 / 10:18:16

Nationalrat befasst sich mit der «Lex FIFA»

Bern - Der Nationalrat berät heute Dienstag zum ersten Mal über die «Lex FIFA». Ziel der Vorlage ist es, Privatbestechung - beispielsweise bei der Vergabe von Sportanlässen - besser verfolgen zu können. Der Ständerat hatte die Vorlage in einem wichtigen Punkt abgeschwächt.

Mit der Verhaftung hochrangiger FIFA-Funktionäre in Zürich diesen Sommer erhielt die geplante Verschärfung des Korruptionsstrafrechts zusätzlichen Zündstoff. Der Bundesrat hatte die als «Lex FIFA» bekannt gewordene Gesetzesänderung zwar bereits im Frühling 2014 vorgelegt - den Weltfussballverband hatte er dabei aber durchaus im Visier.

Ziel der Vorlage ist es, Privatbestechung besser verfolgen zu können. Den Handlungsbedarf begründete der Bundesrat unter anderem mit den Kontroversen im Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaften nach Russland 2018 und Katar 2022.

Es sei unklar, ob die Vergabe grosser Sportanlässe unter das geltende Recht fielen, schrieb die Regierung in der Botschaft ans Parlament. Heute ist die Bestechung Privater nämlich nur dann strafbar, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) führt. Fehlt eine Konkurrenzsituation, ist Korruption im privaten Sektor zulässig.

Der Bundesrat schlug daher vor, Privatbestechung neu als Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufzunehmen. Diese soll zudem nicht mehr nur auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt werden.

Knapper Entscheid in der Kommission

Der Ständerat liess sich in der Sommersession allerdings nicht von der allgemeinen Empörung über das Gebaren der FIFA anstecken - und schwächte die Vorlage in einem wichtigen Punkt ab: Wenn keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet sind, soll Privatbestechung nur auf Antrag verfolgt werden - und nicht von Amtes wegen.

Im Nationalrat wird dies heute zu reden geben. Die vorberatende Kommission des Nationalrats hatte sich dafür ausgesprochen, dass Privatbestechung immer von Amtes wegen verfolgt wird. Der Entscheid in der Kommission fiel allerdings äusserst knapp: Bei 10 zu 10 Stimmen gab Kommissionspräsident Daniel Vischer (Grüne/ZH) den Ausschlag.

Eine Minderheit aus den Reihen von FDP und SVP beantragt dem Nationalrat, dem Ständerat zu folgen. Sie ist der Ansicht, dass es unverhältnismässig wäre, leichte Fälle der Privatbestechung von Amtes wegen zu verfolgen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit dagegen sind leichte Fälle ohnehin von der Strafverfolgung ausgenommen. Zudem fürchtet die Mehrheit, dass Rechtsunsicherheit geschaffen würde.

Linke will Meldestelle für Korruption

Der Nationalrat wird auch über einen Antrag zur Schaffung einer Meldestelle für Korruption zu entscheiden haben. Eine Minderheit der Kommission, vorwiegend aus dem links-grünen Lager, verlangt eine solche Meldestelle, angesiedelt beim Bundesamt für Polizei. Diese soll die eingegangenen Meldungen prüfen und analysieren und bei begründetem Verdacht Anzeige erstatten.

Denn: Offen ist, ob mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen der Korruption in Sportverbänden tatsächlich beizukommen ist. Schliesslich müssen auch bei einem Offizialdelikt die Behörden zunächst Wind bekommen von den illegalen Vorgängen. Da es bei der Bestechung Privater oft kein unmittelbares Opfer gibt, ist dies unter Umständen schwierig.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=672934

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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