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Anklage wegen passiver Bestechung. (Symbolbild)

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Dienstag, 1. September 2015 / 17:18:00

Prozess gegen Insieme-Verantwortlichen

Bellinzona - Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Dienstagmorgen der Prozess zum Insieme-Skandal begonnen. Angeklagt sind ein ehemaliger Beschaffungsverantwortlicher der Eidgenössischen Steuerverwaltung sowie zwei Chefs von Zulieferunternehmen.

Im Visier der Anklage am Bundesstrafgericht ist in erster Linie der ehemalige Beschaffungschef von IT-Dienstleistungen in der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Er muss sich laut Anklageschrift wegen passiver Bestechung, mehrfacher ungetreuer Amtsführung, Urkundenfälschung und Vorteilsnahme verantworten.

Er soll zwei Zulieferfirmen für das Informatikprojekt «Insieme» einen «unrechtmässigen finanziellen Vorteil» in Höhe von 105'000 Franken verschafft haben. Zugleich wird ihm vorgeworfen, durch gefälschte «Checklisten» offizielle Ausschreibungsverfahren nur vorgetäuscht zu haben. Er soll somit gegen das Beschaffungsrecht verstossen zu haben.

Restaurantbesuche und Hotels bezahlt

Ebenfalls auf der Anklagebank sitzen die Chefs der mutmasslich begünstigten Zulieferfirmen. Sie hatten den Beschaffungschef zwischen 2008 und 2012 zu Restaurantbesuchen und Hotelübernachtungen für über 5000 Franken eingeladen.

Unter anderem steht ein Eintrittsbillett für das Fussballmatch Bayern gegen Basel inklusive Übernachtung, Essen und Taxifahrten auf der übernommenen Spesenrechnung. Der Beschaffungschef hat dabei laut Anklageschrift ohne das Wissen und die Zustimmung seines Vorgesetzten die Vorteile angenommen.

Das Gericht wird prüfen müssen, ob ein «Austauschverhältnis» zwischen den beiden Parteien bestand. Dies definiert das Schweizer Korruptionsstrafrecht als Voraussetzung für den Tatbestand der Bestechung.

Schadensersatzforderungen möglich

Den Unternehmenschefs wird mehrfache Vorteilsgewährung und mehrfaches Bestechen vorgeworfen. Sie sollen im Gegenzug für ihre Firmen Aufträge und Mandate für über 5,5 Millionen Franken erhalten haben. Die Eidgenossenschaft hat sich beim Prozess als Privatklägerin konstituiert. Vertreten durch die Eidg. Finanzdirektion EFD, behält sie sich vor, Schadensersatzansprüche zu stellen.

Der Prozess ist vorerst auf zwei Tage angesetzt - der Entscheid wird voraussichtlich am 16. September verkündet.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=672368

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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