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Bei den Zivilprozessen geht es lediglich darum, mögliche Ansprüche von Geschädigtem nach dem deutschen Haftungsrecht zu prüfen.

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Dienstag, 1. September 2015 / 13:55:22

Erster Prozess um Duisburger Loveparade-Katastrophe begonnen

Duisburg - Gut fünf Jahre nach der Katastrophe bei der Duisburger Loveparade hat sich am Dienstag erstmals ein deutsches Gericht mit der Tragödie befasst. Es liegen neun Zivilklagen vor.

In dem Zivilprozess vor dem Landgericht Duisburg machten die Richter einem am Unglückstag eingesetzten Feuerwehrmann, der wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung rund 90'000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld fordert, wenig Hoffnung. «Wir sehen für Ihre Klage keine Aussichten auf Erfolg», sagte der Vorsitzende Richter Stefan Ulrich.

In dem Zivilverfahren gehe es nicht darum aufzuklären, wie die Katastrophe habe geschehen können. Es gehe lediglich darum, mögliche Ansprüche von Geschädigtem nach dem deutschen Haftungsrecht zu prüfen, betonte Ulrich.

Bei dem 53-jährigen Kläger handle es sich womöglich um einen «mittelbar Geschädigten». Als Beobachter des Unglücks habe er jedoch keine Schadenersatzansprüche. Vielmehr sei seine geltend gemachte Erkrankung dem typischen Berufsrisiko eines Feuerwehrmanns zuzurechnen.

Acht weitere Zivilklagen

Neben dem Antrag des Feuerwehrmannes sind acht weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig. Zwei von zehn Prozesskostenhilfeanträgen hatten die Richter vor kurzem abgelehnt, da sie den Klagen keine Chancen einräumten: Das Land und die Stadt sowie der Inhaber der Firma - eine GmbH - seien aus rechtlichen Gründen nicht haftbar zu machen.

Mit einer Entscheidung des Gerichts wird am 5. Oktober gerechnet. Bei der Loveparade-Katastrophe waren am 24. Juli 2010 in einem Gedränge am Zugangsbereich des Loveparade-Geländes 21 Menschen ums Leben gekommen, weit mehr als 500 wurden verletzt. Noch unklar ist, ob es wegen der Loveparade-Tragödie demnächst auch einen Strafprozess geben wird. Die Entscheidung könnte im Herbst fallen.

jbo (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=672343

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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