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Migrations-Sonderbotschafter Eduard Gnesa: «Sie können kein Rückübernahmeabkommen mit einem Land schliessen, wenn Sie nicht wissen, was mit den Leuten nach der Rückkehr in ihre Heimat passiert.»

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Samstag, 15. August 2015 / 11:30:06

«Migrationsdialog mit Eritrea nicht möglich»

Bern - Die Schweiz sucht das Gespräch mit Eritrea. Doch weder ein Migrationsdialog noch ein Neubeginn der Entwicklungszusammenarbeit ist derzeit möglich, wie Eduard Gnesa, Sonderbotschafter Migration, in einem Interview sagt. Eritrea sei nicht bereit dazu.

«Wir würden gerne einen Migrationsdialog anstossen», sagte Gnesa im Interview, das am Samstag in den Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Bund» erschien. Doch bis jetzt fehlten die nötigen Garantien und die Bereitschaft Eritreas.

«Sie können kein Rückübernahmeabkommen mit einem Land schliessen, wenn Sie nicht wissen, was mit den Leuten nach der Rückkehr in ihre Heimat passiert.» Die Situation in Eritrea bezeichnete Gnesa als desaströs. Menschenrechte würden systematisch verletzt.

Auch ein Neubeginn der Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea ist laut Gnesa derzeit nicht möglich. Den dies erfordere Verhandlungen mit der Regierung - die bisher nicht durchgeführt werden konnten.

Zusammenarbeit nicht mehr möglich

Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) hatte Eritrea 2006 verlassen - laut Gnesa «nicht ganz freiwillig». Deza-Mitarbeiter seien teilweise nicht mehr in die Regionen gelassen worden, in denen die Hilfe nötig gewesen wäre. Auch seien Partnerorganisationen ausgewiesen worden. «Die Zusammenarbeit war nicht mehr möglich.»

Gnesa verteidigte im Interview den Status der vorläufigen Aufnahme, den viele Eritreer erhalten. «Es braucht einen Status für Menschen, die zwar nicht individuell verfolgt sind im Sinne des Asylgesetzes, aber nicht in ihrem Herkunftsstaat leben können, etwa weil dort Bürgerkrieg herrscht.»

Eine Absage erteilt der Sonderbotschafter derzeit der Einrichtung von Auffanglagern in Nordafrika. Es müssten noch viele wichtige Fragen geklärt werden, sagte Gnesa. Offen sei zum Beispiel, wie jene Migranten, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, daran gehindert werden könnten, auf eigene Faust in ein Boot zu steigen.

Schweiz könnte Strafverfahren eröffnen

Die Waadtländer SP-Nationalrätin Cesla Amarelle, Präsidentin der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats, prangerte in einem Interview mit der Westschweizer Zeitung «Le Temps» die Stigmatisierung der Eritreer an. 90 Prozent von ihnen würden in der Schweiz Schutz erhalten, sei es durch Asyl (47 Prozent) oder vorläufige Aufnahme (43 Prozent), rief Amarelle in Erinnerung.

Amarelle kritisierte, die Kampagne der SVP ziele auf eine bestimmte Gruppe von Immigranten, wie sie dies in der Vergangenheit bereits mit den Kosovaren gemacht habe. Angesichts der Krisenherde in Syrien und Eritrea sei es logisch, dass die Zahl der Flüchtlinge steige. Wer die Grenzen schliesse und den Menschen den Flüchtlingsstatus verweigere, mache sich zum «Komplizen einer eigentlichen Schlächterei».

Auf die Steuern angesprochen, die das eritreische Konsulat in Genf bei der Diaspora offenbar eintreibt, sagte Amarelle, die Schweiz könnte juristisch dagegen vorgehen. Wenn Eritrea aktiv Steuern eintreibe ohne Bewilligung der Schweiz, verstosse dies gegen Artikel 271 des Strafgesetzbuchs. Die Schweiz könnte daher ein Strafverfahren eröffnen, «um diese unerträglicheren Praktiken zu beenden».

asu (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=670850

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