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Das Änderungsprotokoll, über das das Parlament befinden kann, erleichtert es italienischen Bürgerinnen und Bürgern mit Bankkonten in der Schweiz, am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilzunehmen. (Archivbild)

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www.doppelbesteuerungsabkommen.info, www.parlament.info, www.italien.info, www.geht.info

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Mittwoch, 12. August 2015 / 12:50:23

Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien geht ans Parlament

Bern - Künftig soll auch Italien auf Anfrage Informationen über Steuersünder erhalten. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zu einer Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien verabschiedet.

Das Änderungsprotokoll, über das nun das Parlament befinden kann, erleichtert es italienischen Bürgerinnen und Bürgern mit Bankkonten in der Schweiz, am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilzunehmen.

Jahrelang hatte zwischen der Schweiz und Italien ein Steuerstreit geschwelt. Dabei ging es unter anderem um die Regularisierung von Schwarzgeld. Weil die Schweiz in Italien auf schwarzen Listen figuriert, drohten im Selbstanzeigeprogramm für Gelder auf Schweizer Konten höhere Bussen.

Ende letzten Jahres führten die Verhandlungen zu einer grundsätzlichen Einigung: Zwar verbleibt die Schweiz vorerst auf den schwarzen Listen, doch können italienische Steuerpflichtige mit einem Konto in der Schweiz zu gleichen Bedingungen am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilnehmen wie solche mit Konten in Ländern, die nicht auf einer schwarzen Liste stehen.

Informationsaustausch nach OECD-Standard

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen, das im Februar in Mailand unterzeichnet worden war, stellt dies sicher. Es erfüllt zudem den geltenden internationalen Standard für den Informationsaustausch auf Anfrage. Die Schweiz hat bisher 52 Doppelbesteuerungsabkommen nach diesem Standard unterzeichnet; 41 davon sind in Kraft.

Wenn das geänderte Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft tritt, soll die Schweiz von jenen schwarzen Listen gestrichen werden, auf denen sie wegen des fehlenden Informationsaustauschs steht. Andere schwarze Listen haben mit den besonderen Steuerregimes für Holdings zu tun.

An diesen wird sich vorerst nichts ändern, obwohl die Schweiz mit der EU vereinbart hat, die kritisierten Steuerregimes abzuschaffen und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III mit international akzeptierten zu ersetzen. Solange die Regimes nicht abgeschafft sind, will Italien an diesen schwarzen Listen festhalten.

Neues Grenzgängerabkommen in Arbeit

Auf Eckwerte geeinigt hatten sich die Schweiz und Italien in Fragen der Grenzgängerbesteuerung und des Marktzutritts. Die Umsetzung und Konkretisierung sei in Gang, schreibt das Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF) dazu.

Heute ist es für italienische Grenzgänger wegen der geringeren Steuerbelastung äusserst attraktiv, in der Schweiz zu arbeiten. Der Kanton Tessin fordert deshalb sei Jahren ein neues Abkommen. Nach dem Abkommen von 1974 werden Grenzgänger nur in der Schweiz besteuert, wobei Italien 38,8 Prozent der Quellensteuern zusteht.

Künftig sollen Grenzgänger in beiden Ländern besteuert werden. Gemäss den Angaben vom Januar soll die Schweiz statt der heutigen 61,2 bis zu 70 Prozent des Totals der Quellensteuer erheben dürfen. Italien soll den bereits in der Schweiz bezahlten Betrag von seiner Steuer abziehen.

Dieselbe Regelung würde umgekehrt für Schweizer Grenzgänger in Italien gelten. Ausserdem haben die Schweiz und Italien vereinbart, präzise festzulegen, wer als Grenzgänger gilt. Wer weiter als 20 Kilometer von der Grenze entfernt wohnt oder selbständig ist, wird zu 100 Prozent am Arbeitsort besteuert.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=670579

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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