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In seinem Facebook Kommentar bezeichnete der 67-Jährige Schwarzafrikaner als Halbaffen, Taugenichts und Abschaum. (Symbolbild)

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Dienstag, 11. August 2015 / 13:39:07

Rentner auf Facebook verurteilt

Aarau - Ein Aargauer Rentner ist wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden. Er hatte auf Facebook einen diskriminierenden und herabsetzenden Eintrag über Schwarzafrikaner geschrieben.

Der 67-jährige Schweizer wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 90 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Busse beträgt 900 Franken. Das Bezirksgericht Aarau bestätigte am Dienstag einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte im vergangenen April auf der Facebook-Gruppe «Jetzt erst recht SVP wählen» einen Kommentar geschrieben und veröffentlicht. Er betitelte Schwarzafrikaner als Halbaffen, Taugenichts und Abschaum. Er hatte laut Strafbefehl zudem deren Erschiessung befürwortet.

Mann wurde verzeigt

Der Mann wurde von Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) des Bundes bei der Staatsanwaltschaft verzeigt. Mit einer Einsprache wehrte er sich gegen den von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verhängten Strafbefehl.

Bei der kurzen Befragung durch den Einzelrichter vor dem Bezirksgericht Aarau sagte der Mann, er habe nur das geschrieben, «was viele andere auch denken». Es werde langsam Zeit, sich gegen Asylbewerber zu wehren.

Es gebe auf der Facebook-Seite noch viel schlimmere Einträge. Der Mann war ohne Rechtsanwalt vor Bezirksgericht erschienen. Er sei ein «ehrbarer Bürger» und habe seine Steuern immer bezahlt, hielt er fest.

Meinungsfreiheit hat Grenzen

Der Richter sagte bei der Begründung des Urteils, der Tatbestand der Rassendiskriminierung sei erfüllt. Seine Meinungsäusserung sei sicher diskriminierend und herabsetzend gewesen. Diese sei auch öffentlich geäussert worden. Jeder könne seine Meinung kundtun, es gebe jedoch Grenzen.

Der Rentner störte sich auch daran, dass er eine Strafbefehlsgebühr von 1100 Franken bezahlen muss. Das sei «eine Frechheit». Der Richter erinnerte ihn daran, dass gerade die bürgerlichen Parteien und damit auch die SVP entschieden hätten, dass Straftäter die von ihnen verursachten Kosten bezahlen müssten.

Gemäss Strafgesetzbuch macht sich der Rassendiskriminierung schuldig, wer vorsätzlich, also mit Wissen und Willen durch Wort, Schrift und Bild, andere Personen oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=670480

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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