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Bahnhöfe seien immer noch primär für die Bahnkunden da.

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Freitag, 31. Juli 2015 / 12:02:01

SBB zieht Lehren aus Tumulten bei Wahl-Anlass

Zürich - Veranstalter von grossen Politanlässen in Bahnhöfen der SBB müssen neu die Sicherheitsleistungen bei der SBB bestellen und für deren Kosten aufkommen. Dies ist eine der Konsequenzen der Störaktion bei einer SVP-Wahlveranstaltung im Zürcher Hauptbahnhof am Donnerstag.

Diese Verpflichtung sei heute schon für kommerzielle Anlässe selbstverständlich, sagte SBB-Sprecher Christian Ginsig am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Für «ideelle Grossveranstaltungen», wie die SBB derartige Veranstaltungen in ihrem Reglement nennt, gälten zudem künftig dieselben Tarife etwa für die Hallenmiete, wie für kommerzielle Anlässe.

An der Grundhaltung, «ideelle Promotionen» am Bahnhof zuzulassen, ändern die Vorkommnisse vom Donnerstag nichts. Dieser Grundsatz gilt seit einem entsprechenden Bundesgerichtsurteil im Sommer 2012. Damals ging es um den Aushang eines politischen Plakats.

Daraufhin wurde das Reglement angepasst. Allerdings: Bahnhöfe seien immer noch primär für die Bahnkunden da. Dies müsse sichergestellt sein, sagte Ginsig. Die Wahlveranstaltung der SVP am Donnerstag war die erste Polit-Grossveranstaltung.

Laut Ginsig waren die SBB-Transportpolizei und die Kantonspolizei (Kapo) Zürich gemeinsam im Einsatz, als Linskautonome den Anlass störten. Somit seien sie für andere Aufgaben nicht verfügbar gewesen.

Festgenommene noch in Haft

Die Aktivisten störten die Veranstaltung mit Rufen und Transparenten und warfen mit Gegenständen. Einer verletzte eine Besucherin im Gesicht. Die Kapo setzte Tränengas ein. Fünf Aktivisten wurden verhaftet.

Laut einem Polizeisprecher befanden sie sich am Freitag noch in Haft. Bei den Verhafteten handelt es sich um 20- bis 31-jährige Schweizer, davon wohnen zwei Frauen in Winterthur beziehungsweise im Zürcher Oberland sowie drei Männer in der Stadt Zürich.

Zum Teil sind sie der Polizei einschlägig bekannt, sagte der Polizeisprecher der Nachrichtenagentur sda weiter. Für eine Person sei es nicht die erste Verhaftung wegen eines entsprechenden Delikts gewesen. Über das weitere Vorgehen entscheidet nun die Staatsanwaltschaft.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=669447

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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