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Die Registrierung von Asylsuchenden in so genannten «Hotspots» soll verbessert werden.

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Montag, 20. Juli 2015 / 11:49:00

EU streitet weiter über freiwillige Verteilung von Flüchtlingen

Brüssel - Noch zeichnet sich keine Einigung beim Streit um die EU-interne Verteilung von 60'000 Flüchtlingen innert zwei Jahren ab. Die EU-Innenminister treffen sich daher zu einer Sondersitzung am Montagnachmittag in Brüssel.

An ihrem letzten Treffen Anfangs Juli sind die Politiker noch gescheitert, 40'000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland auf die anderen EU-Staaten zu verteilen, um so die beiden Mittelmeerländer ein wenig zu entlasten.

«Es war eine schwierige Debatte», sagte damals der luxemburgische Migrationsminister und amtierende EU-Ratsvorsitzende Jean Asselborn nach dem Treffen.

Und es werde auch dieses Mal eine schwierige Debatte erwartet, hiess es aus EU-Ratskreisen. Man sei Anfang Juli «deutlich hinter den 40'000 zurückgeblieben». Dem Vernehmen nach müssen noch immer 10'000 Flüchtlinge verteilt werden.

Auch restriktive Massnahmen

Wenigstens gelang es den Ministern Anfang Juli, 20'000 Flüchtlinge im Rahmen eines Neuansiedlungsprogramms auf die EU-Staaten zu verteilen.

Hierbei handelt es sich um schutzbedürftige Flüchtlinge, die direkt aus Flüchtlingslagern in Krisengebieten von der UNO ausgesucht und in den EU-Staaten aufgenommen werden. Hier habe man 20'000 gar «weit übertroffen», gab sich damals Asselborn erfreut.

Skeptisch gegen die Umverteilung von Flüchtlingen sind vor allem die osteuropäischen und baltischen Staaten. Spanien gehört auch zum skeptischen Lager. Und Österreich wollte ursprünglich gar keine Flüchtlinge übernehmen - krebste dann aber zurück.

Um die Skeptiker von der Flüchtlingsverteilung zu überzeugen, soll die Rückführung von irregulären Flüchtlingen sowie die Registrierung von Asylsuchenden in so genannten «Hotspots» verbessert werden.

Schweiz bei Diskussion dabei

Die Schweiz als an Schengen/Dublin assoziierter Staat nimmt ebenfalls am Treffen teil und ist durch Botschafter Dominique Paravicini vertreten. Gemäss dem Dublin-Abkommen ist das Ankunftsland von Flüchtlingen zuständig für Asylgesuche. Mit Schengen wurden die Grenzkontrollen der Mitgliederstaaten aufgehoben.

Als assoziierter Drittstaat ist die Schweiz nicht dazu verpflichtet, sich am EU-Verteilprogramm für Flüchtlinge zu beteiligen. Doch grundsätzlich steht die Schweiz diesem positiv gegenüber. So hatte sie sich denn auch bereit erklärt, sich daran zu beteiligen.

Wie diese Beteiligung aussieht, ist noch nicht entschieden. Dazu müssten erst einmal die konkreten Massnahmen auf dem Tisch liegen, heisst es im Staatssekretariat für Migration.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=668348

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