stellenmarkt.ch
Amtliche Tierärztin / Amtlichen Tierarzt Abteilung Tiergesundheit
Pensum 100 % Ihre Aufgabengebiete: Mitarbeit in der Vollzugsabteilung Tiergesundheit Selbständige Bearbeitung von Fällen im zugewiesenen...   » Weiter
Employability Coach 60 - 80%
Was wirst Du bei uns tun: Beratung & Coaching von höherqualifizierten Arbeitssuchenden Unterstützung unserer Teilnehmenden bei der Entwicklung ihrer...   » Weiter
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit der Hauptsprache Deutsch
80%-100% / St. Gallen Sie interessieren sich für öffentliches Recht und haben Freude an der Redaktion von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts....   » Weiter
PROREKTOR:IN AUSBILDUNG 80- 100 % oder im Top-Sharing
Ihre Aufgaben Sie leiten das Prorektorat Ausbildung fachlich, personell und finanziell. Sie führen den Prorektoratsstab, die Leitung Berufspraxis,...   » Weiter
Legal Counsel Trading 60-100%
Repower ist eines der führenden Energieunternehmen der Schweiz. Als Arbeitgeberin setzt Repower auf Eigeninitiative und Vertrauen, um die Kreativität...   » Weiter
Akademische/ r Mitarbeiter/ in Bereich Regelschule (Stabsstelle)
<h1 id="bTitle" class="smartEditable">Akademische/ r Mitarbeiter/ in Bereich Regelschule (Stabsstelle) <h2 id="bSubTitle" class="smartEditable">Amt für...   » Weiter
Compliance Officer
Das erwartet dich: Führung und Weiterentwicklung unseres Compliance Management Systems Überwachen von Prozessen zur Einhaltung von gesetzlichen,...   » Weiter
Lehrbeauftragte:r Berufspädagogik 20-30%
Lehrbeauftragte:r Berufspädagogik 20-30% per sofort oder nach Vereinbarung Die Pädagogische Hochschule Thurgau, mit Sitz in Kreuzlingen am Bodensee,...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem LIVING DEAD DOLLS - KOSTÜM RAIN
LIVING DEAD DOLLS - KOSTÜM RAIN
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

ITALIEN SHIRT
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


 
www.tierschutzvollzug.info, www.oeffentlichen.info, www.interesse.info, www.liegt.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Bruce Lee Hawaiihemden

 Bruce Lee
 Hawaiihemden



Mittwoch, 15. Juli 2015 / 10:22:00

Tierschutzvollzug liegt im öffentlichen Interesse

Tierhalter, die sich über Jahre hinweg wiederholt der Tierquälerei schuldig machen, gehören nicht nur strafrechtlich streng sanktioniert, vielmehr ist ihnen dringend auch ein Tierhalteverbot aufzuerlegen. Wenn dieses auf sich warten lässt, ist öffentlicher Druck auf die zuständigen Behörden notwendig.

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) unterstützt daher die Forderung des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) nach mehr Transparenz in den entsprechenden Verfahren.

Ein gutes Tierschutzgesetz nützt wenig, wenn es nur halbherzig umgesetzt wird. Im Fall der beiden schon vor mehr als zehn Jahren bekannt gewordenen Pferdehändler Hans und dessen Sohn Ulrich Kesselring aus dem Kanton Thurgau, die beide wegen mehrfacher schwerer Tierquälerei, Drohung und Gewalt gegen Beamte sowie wegen weiterer Delikte verurteilt wurden, werden insbesondere die verwaltungsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten in keiner Weise angemessen ausgeschöpft.

Zwar stellen die beiden Pferdehändler durch die hartnäckige Weigerung, wenigstens die Minimalanforderungen der Tierschutzgesetzgesetzgebung zu respektieren, ihre Unfähigkeit unter Beweis, ihre Tiere artgerecht zu halten. Dennoch hat es der zuständige Kantonstierarzt in den vergangenen zehn Jahren unterlassen, die sich ihm nach Art. 23 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG) aufdrängende Massnahme eines Tierhalteverbots zu ergreifen. Nach wie vor wird auf dem Hof der Familie Kesselring mit Pferden gehandelt, wobei stets mit neuen Verstössen gegen das Tierschutzrecht zu rechnen ist.

Der VgT beobachtet diesen Beispielfall seit Jahren und ist massgeblich dafür verantwortlich, dass die beiden Pferdehändler wiederholt verurteilt wurden. Aufgrund einer abermaligen Strafanzeige im Oktober 2014 gab der Kantonstierarzt in den Medien erneut bekannt, die Auferlegung eines Tierhalteverbots zu prüfen. Wie bereits zuvor erfährt die Öffentlichkeit in der Folge jedoch nichts über den Ausgang dieser Untersuchung.

Tierschutz- und anderen Nonprofit-Organisationen kommt ähnlich wie den Medien eine Art «öffentlicher Auftrag» zu, in dem sie Missstände aufdecken und die Öffentlichkeit informieren mit Verweis auf Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention [EMRK]). Ihnen ist daher auch der Zugang zu relevanten Informationen weitestgehend zu ermöglichen.

Stehen keine schützenswerten privatrechtlichen Interessen entgegen oder sind diese geringer zu gewichten als das öffentliche Interesse an Transparenz, sind auch solche Daten freizugeben, die üblicherweise nicht frei zugänglich sind. Insbesondere im Fall Kesselring haben die beiden Pferdehändler im Laufe der Zeit schweizweit Medienaufmerksamkeit erfahren und sind auf diese Weise zu sogenannten «relativen Personen der Zeitgeschichte» geworden. In rechtlicher Hinsicht bedeutet diese Qualifizierung, dass ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit an sachrelevanten Informationen im Zusammenhang mit der betroffenen Person besteht.

Weil weder das zuständige Veterinäramt noch das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau darüber Auskunft geben wollen, ob ein Verfahren gegen den aktuellen Betriebsleiter des Pferdehofs anhängig ist, hat der VgT am 1. Juni 2015 beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Er stellt dabei Antrag auf Verpflichtung der Vorinstanz, Auskunft über ein allfälliges Verfahren zum Fall Kesselring zu erteilen.

Seit mehr als zehn Jahren analysiert die TIR den schweizerischen Tierschutzstrafvollzug und fasst sowohl die einzelnen Fälle anonymisiert in einer Datenbank für die Öffentlichkeit verständlich zusammen. Erst die Kontrolle durch eine interessierte Öffentlichkeit ermöglicht es, Vollzugsmängel zu erkennen und Tieren einen effektiven Schutz zukommen zu lassen. Aus diesem Grund ist Transparenz in Straf- und Verwaltungsverfahren von erheblicher Bedeutung für den Tierschutz.

Die TIR hofft, dass das Bundesgericht dem öffentlichen Interesse das angemessene Gewicht zuerkennt und den Organisationen, die einen wichtigen Auftrag erfüllen, den Zugang zu den für die Vollzugskontrolle so wichtigen Informationen erlaubt. Vielmehr noch aber erwartet die TIR, dass die betroffenen Tierquäler endlich mit einem Tierhalteverbot belegt werden.

li (Quelle: Tier im Recht)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Schweizer Tierschutz fordert härtere Strafen
    Dienstag, 30. Juni 2015 / 13:04:16
    [ weiter ]
    Frankreich erkennt Tieren Gefühle zu
    Donnerstag, 29. Januar 2015 / 14:39:30
    [ weiter ]
    TIR-Analyse zeigt massive kantonale Vollzugsunterschiede
    Donnerstag, 27. November 2014 / 14:04:00
    [ weiter ]
    Massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien
    Donnerstag, 24. Oktober 2013 / 13:18:00
    [ weiter ]
     


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'131 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2024 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2024
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum