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James Holmes hat in Aurora zwölf Menschen getötet.

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Mittwoch, 15. Juli 2015 / 07:13:00

Streit um Geisteskrankheit von Kinoschützen von Aurora

Centennial - Am letzten Tag der Beweisaufnahme im Prozess um den Kinoschützen von Aurora haben Anklage und Verteidigung heftig um eine Geisteskrankheit des Täters gestritten. Der Prozess gegen den 27-Jährigen ist in der Schlussphase angelangt, kann sich aber noch Wochen hinziehen.

Die Staatsanwaltschaft beharrte im Schlussplädoyer am Dienstag (Ortszeit) darauf, dass der heute 27 Jahre alte James Holmes genau wusste, was er tat, als er vor drei Jahren zwölf Menschen in einem Kino in Aurora bei Denver (US-Bundesstaat Colorado) erschoss und 70 weitere verletzte.

«Er kam mit nur einem Gedanken ins Kino: Massenmord», sagte Staatsanwalt George Brauchler im Gericht in Centennial. «Er hatte 700 Kugeln und drei Waffen dabei und schoss auf alles, was er treffen konnte. Er wollte alle 400 Kinobesucher töten.»

Mag Holmes auch seelische Probleme haben, könne seine Schuldfähigkeit nicht in Zweifel gezogen werden: «Er hat alles perfekt geplant. Er hat es über Monate vorbereitet. Er hat einen Tatort ausgesucht und seinen Opfern die Fluchtmöglichkeiten genommen. Und er hat seine Wohnung mit Sprengsätzen versehen. Wer so perfekt plant, ist schuldfähig.»

Schizophrenie in der Familie

Aus Sicht der Verteidigung kann es hingegen keinen Zweifel geben, dass Holmes schizophren ist und nicht wusste, was er tat. «Planung und nach aussen rational handeln heisst nicht, nicht seelisch krank zu sein. Viele andere Verhaltensweisen schon. Es kann keinen Zweifel daran geben, dass Mr. Holmes sich nicht selbst kontrollierte», sagte Verteidiger Daniel King.

Wie andere Mitglieder seiner Familie leide er unter Schizophrenie und sei auch vor der Tat in Behandlung gewesen. «Bitte akzeptieren Sie seine geistige Erkrankung», sagte King zu den Geschworenen. «Sie ist der Grund, der einzige Grund, warum sich diese Tat ereignete.»

Jury als nächstes an der Reihe

Nach den Schlussplädoyers am Dienstag soll am Mittwoch die Beratung der Jury beginnen. Die sieben Männer und fünf Frauen müssen in 165 Fällen entscheiden, ob Holmes schuldig ist: Er ist für jeden Toten einmal des vorsätzlichen Mordes, einmal des Totschlags angeklagt und für jeden Verletzten des versuchten Mordes und Totschlags. Zudem wird ihm die Verwendung von Spreng- oder Brandsätzen vorgeworfen.

Sollten die Geschworenen ihn schuldig bekennen, beginnt eine neue Runde des Prozesses, in der beide Seiten ein Strafmass anstreben. Die Verteidigung will eine Einweisung in die Psychiatrie, die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe.

Todesstrafe droht

Holmes hatte zwölf Menschen getötet, das jüngste Opfer war ein sechs Jahre altes Mädchen, deren Mutter querschnittsgelähmt überlebte und eine Fehlgeburt erlitt. Mit zwölf Toten und 70 Verletzten ist es in der Geschichte der USA die Schiesserei mit den meisten Opfern. Holmes droht die Todesstrafe, die allerdings in Colorado in den letzten vier Jahrzehnten nur ein einziges Mal vollstreckt wurde.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=667823

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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