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Qualen der Todeskandidaten werden in Kauf genommen.

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Montag, 29. Juni 2015 / 19:24:48

Umstrittenes Mittel darf in USA bei Hinrichtungen eingesetzt werden

Washington - Trotz mehrerer qualvoller Hinrichtungen hat der Oberste Gerichtshof in den USA den Einsatz von Giftspritzen gebilligt.

In dem am Montag verkündeten Entscheidung erklärten die fünf konservativen Richter am Supreme Court, dass die verwendete Giftmischung für die klagenden Todeskandidaten kein «substanzielles Risiko schwerer Schmerzen» darstelle. Die vier linksliberalen Richter konnten sich mit ihren Bedenken nicht durchsetzen.

Der Supreme Court hatte im Januar die Vollstreckung von drei Todesurteilen im Bundesstaat Oklahoma ausgesetzt. Das Gericht reagierte damit auf Einsprüche gegen die vorgesehene Giftmischung, die nach Ansicht der Todeskandidaten gegen das verfassungsrechtliche Verbot grausamer Bestrafung verstösst.

Konkret ging es um das Beruhigungsmittel Midazolam, das die Todeskandidaten zunächst betäuben soll, ehe hochgiftige Drogen zum Herzstillstand führen. Midazolam kam unter anderem bei der Hinrichtung von Clayton Lockett zum Einsatz, der vor einem Jahr erst nach 43-minütigem Todeskampf gestorben war.

Die Todesstrafe ist in 31 der 50 US-Staaten sowie auf Bundesebene erlaubt, die Zahl der Hinrichtungen geht seit Jahren aber beständig zurück. Bundesstaaten mit Todesstrafe griffen zuletzt immer wieder auf kaum erprobte Mischungen zurück, weil sich europäische Pharmafirmen weigern, das zuvor eingesetzte Betäubungsmittel Pentobarbital zu liefern.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=666256

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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