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Strauss-Kahn kann auf einen Freispruch hoffen.

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Freitag, 12. Juni 2015 / 12:01:00

Gericht verliest Urteil im Zuhälterei-Prozess gegen Strauss-Kahn

Lille - Im Prozess gegen Dominique Strauss-Kahn um wilde Sexpartys mit Prostituierten hat das Gericht im französischen Lille am Freitag mit der Verlesung des Urteils begonnen. Jeder einzelne der insgesamt 14 Angeklagten wurde von Gerichtspräsident Bernard Lemaire aufgerufen.

Die Verlesung von Teilen des 147 Seiten umfassenden Urteils soll bis zu zwei Stunden dauern. Dem ehemaligen Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) wird organisierte Zuhälterei vorgeworfen.

Strauss-Kahn kann aber auf einen Freispruch hoffen. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer argumentiert, der Ex-Minister habe weder die Prostituierten bezahlt noch die Abende organisiert.

In dem Prozess geht es um zwölf freizügige Partys zwischen 2008 und 2011. Zuhälterei wird in Frankreich weit ausgelegt und umfasst zum Beispiel auch Prostitution, die von Dritten bezahlt oder bei Sexpartys organisiert wird. Strauss-Kahn betont, er habe nicht gewusst, dass die beteiligten Frauen Prostituierte waren.

flok (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=664633

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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