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Die EU-Minister für Wettbewerb bestätigten in Brüssel eine Einigung mit dem EU-Parlament.

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Donnerstag, 28. Mai 2015 / 14:26:01

EU-Staaten stimmen für neue Regeln für Pauschalreisen

Brüssel - Pauschalreisende können sich künftig auf einheitlichere europäische Regeln verlassen - ob sie ihre Ferien im Reisebüro buchen oder das Paket im Internet selbst zusammenstellen. Die EU-Minister für Wettbewerb bestätigten in Brüssel eine Einigung mit dem EU-Parlament.

«Die neue Richtlinie wird die Rechtsposition der Konsumentinnen und Konsumenten insbesondere bei Online-Buchungen verbessern», kommentierte Staatssekretär Gerd Billen aus dem Verbraucherschutzministerium, der Deutschland bei dem Treffen vertrat. EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourova erklärte: «Reisende werden eindeutig wissen, was sie kaufen und was ihre Rechte sind, besonders, wenn während ihrer Ferien etwas schief geht.»

Mit der Neuregelung weitet die EU bestehende Vorschriften für traditionelle Pauschalreisen aus. «Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass Kunden im Internet häufig über Links von einem Reiseleistungsanbieter zum nächsten weitergeleitet werden», sagte Billen.

«Diese sogenannten »Click-Through«-Buchungen können auch zu einer Pauschalreise führen.» Dabei tauschen verschiedene Online-Anbieter Daten des Kunden untereinander aus.

Verbesserter Schutz

Auch Reisen, bei denen Kunden zum Beispiel einzelne Reisebestandteile wie Flug, Hotel oder Zusatzangebote verschiedener Anbieter bei einem einzigen Anbieter im Paket buchen - entweder online oder im Reisebüro - sind abgedeckt.

Anbieter solcher Reisen müssen ihre Kunden künftig gut verständlich über ihre Rechte und über Preise und Zusatzkosten informieren. Falls der Anbieter Pleite macht, gibt es mehr Schutz für Reisende. Bei Naturkatastrophen, Kriegen oder anderen schwerwiegenden Störungen am Ferienort muss eine kostenfreie Stornierung möglich sein.

Wenn der Preis um mehr als acht Prozent ansteigt, dürfen Kunden die Buchung stornieren. Das EU-Parlament dürfte der Neuregelung im Juni zustimmen. In etwa spätestens drei Jahren müssten die neuen Vorgaben laut EU-Kommission angewendet werden.

nir (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=663161

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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