Dienstag, 19. Mai 2015 / 15:50:00
TIR informiert über Halterpflichten bei Freigängerkatzen
In der Schweiz leben zwischen 100'000 und 300'000 herrenlose Katzen. Viele dieser Tiere sind krank und geschwächt, weil sie keine medizinische Betreuung erhalten und nicht genügend Nahrung finden. Eine der Hauptursachen für die hohe Streunerzahl liegt darin, dass zu viele Freigängerkatzen nicht kastriert sind.
Dies, obwohl Tierhaltende gemäss Tierschutzrecht eigentlich dafür sorgen müssen, dass sich ihre Tiere nicht übermässig vermehren. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) informiert in ihrem aktuellen Flyer über die rechtlichen Pflichten von Katzenhaltenden.
Paarungsverhalten der Tiere nicht unter Kontrolle
Die Haltung von unkastrierten Katzen mit Freilauf ist aus Tierschutzsicht insofern heikel, als dass es für ihre Halter schwierig bis unmöglich ist, das Paarungsverhalten der Tiere unter Kontrolle zu halten. Vermehren sich die Katzen übermässig, bilden sich schnell grosse Populationen auf engem Raum, was zu Hygieneproblemen und zur Ausbreitung von Krankheiten führen kann. Zudem wird der unerwünschte Nachwuchs nicht selten in Tierheimen abgegeben oder ausgesetzt, weil der Aufwand für den Tierhalter schnell einmal zu gross wird. Insbesondere in ländlichen Gebieten werden Jungtiere teilweise noch immer ertränkt oder auf andere tierquälerische Weise getötet.
Die Tierschutzverordnung verpflichtet Tierhaltende, sämtliche zumutbare Massnahmen zu treffen, damit sich ihre Tiere nicht übermässig vermehren. Doch trotz dieser Vorschrift nehmen die Streunerpopulationenen auch in der Schweiz rasant zu. Schätzungen zufolge leben hierzulande zwischen 100'000 und 300'000 herrenlose Katzen. Die Tiere sind nicht selten krank und erhalten keine medizinische Betreuung. Futterknappheit führt ausserdem dazu, dass zahlreiche Tiere abgemagert und geschwächt sind. Viele von ihnen sterben qualvoll infolge mangelnder medizinischer Versorgung oder weil sie nicht genügend Nahrung finden.
Eindämmung der Streunerproblematik
Entscheidend für die Eindämmung der Streunerproblematik ist, dass die Katzenhalter ihre diesbezügliche Verantwortung konsequenter wahrnehmen. Die TIR ist deshalb bestrebt, auf die rechtlichen Pflichten aufmerksam zu machen und Katzenhaltende so für die Streunerproblematik zu sensibilisieren. Um auch auf internationaler Ebene an der Erarbeitung von Lösungsansätzen mitzuwirken, beteiligt sich die TIR aktiv an den staatenübergreifenden Projekten CAROdog und CAROcat. Diese streben in erster Linie eine einheitliche, tiergerechte Strategie zur nachhaltigen Reduktion von Streunerpopulationen an.
Der TIR-Themenflyer «Kastrieren statt töten» kann als PDF heruntergeladen oder in Druckform bei der TIR-Geschäftsstelle bestellt werden.
li (Quelle: Tier im Recht)
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Der TIR-Themenflyer «Kastrieren statt töten» kann hier als PDF heruntergeladen oder in Druckform bei der TIR-Geschäftsstelle bestellt werden.
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