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Der Entscheid des Kantonsgerichts ziele darauf ab, sich widersprechende Urteile und Kompetenzstreitigkeiten zu verhindern. (Symbolbild)

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www.bundesgericht.info, www.beschwerden.info, www.dominique.info, www.giroud.info

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Freitag, 15. Mai 2015 / 12:30:07

Bundesgericht weist Beschwerden von Dominique Giroud ab

Bern - Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud hat vor dem Bundesgericht eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies zwei Beschwerden von Giroud, der im vergangenen Jahr wegen Steuervergehen verurteilt worden war, ab.

Gegen das Urteil der Waadtländer Staatsanwaltschaft hatte die Walliser Steuerverwaltung überraschend Einsprache eingereicht. Dies mit der Begründung, die Waadtländer Staatsanwaltschaft habe lediglich Vergehen auf Bundesebene, nicht aber auf Ebene des kantonalen Steuerrechts behandelt. Zusätzlich hinterlegte die kantonale Steuerverwaltung beim Staatsanwalt des Kantons Wallis vorsorglich eine Anzeige gegen Dominique Giroud.

Ende August legte der Staatsanwalt das Verfahren dann auf Eis. Es gelte, die Beurteilung der Beschwerde abzuwarten. Giroud wehrte sich gegen dieses Vorgehen, seine Beschwerde wurde Anfang Dezember aber vom Walliser Kantonsgericht abgewiesen.

Das Bundesgericht stützt dieses Vorgehen, wie aus einem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Der Entscheid des Kantonsgerichts ziele darauf ab, sich widersprechende Urteile und Kompetenzstreitigkeiten zu verhindern.

Besondere Strenge befürchtet

Giroud gelangte zudem noch mit einer Ausstandsbeschwerde gegen den Walliser Staatsanwalt Nicolas Dubuis ans Bundesgericht. Dubuis könnte ihm gegenüber besondere Strenge walten lassen, so die Befürchtung des Weinhändlers. Dies, weil sich Dubuis mit Vorwürfen konfrontiert sah, das Steuerverfahren gegen Giroud an die Waadtländer Behörden abgeschoben zu haben.

Die Lausanner Richter wiesen auch diese Beschwerde ab. Es dürfe angenommen werden, dass ein Staatsanwalt in der Lage sei, ein Verfahren unabhängig von Vorwürfen Dritter durchzuführen. Das von der Walliser Steuerverwaltung angestrengte Verfahren sei bis zu einem erneuten Entscheid der Waadtländer Behörden sistiert, es finde sich kein Anhaltspunkt für die befürchtete besondere Strenge.

Eine Untersuchung gegen Giroud wegen des Vorwurfs des Weinverschnitts hatte die Waadtländer Staatsanwaltschaft im Dezember 2014 eingestellt. Noch offen ist ein Verfahren im Kanton Genf. Der Weinhändler und drei weitere Personen sollen Hackerangriffe durchgeführt haben, namentlich auf Computer von Journalisten.

flok (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=661950

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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