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Pierre Nkurunziza ist vorläufig noch Präsident in Burundi.

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Donnerstag, 14. Mai 2015 / 11:32:12

UNO verurteilt Putschversuch in Burundi

Bujumbura - Der UNO-Sicherheitsrat hat den Putschversuch in Burundi verurteilt. In einer am Donnerstag einstimmig verabschiedeten Erklärung forderte der Rat eine rasche Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit in dem ostafrikanischen Staat sowie die Abhaltung «glaubwürdiger Wahlen».

Der Sicherheitsrat verurteile "Gewalt jeglicher Art gegen Zivilisten ebenso wie diejenigen, die auf ungesetzliche Weise die Macht ergreifen" wollten, hiess es weiter. Die US-Regierung erklärte derweil, sie erkenne den Präsidenten Pierre Nkurunziza weiterhin als legitimen Präsidenten Burundis an.

Am Mittwochabend hatte der General und Ex-Geheimdienstchef Godefroid Niyombare die Absetzung Nkurunzizas verkündet. Der Putschgeneral war im Februar seines Amtes als Geheimdienstchef enthoben worden, weil er gegen eine Verlängerung von Nkurunzizas Mandat war.

In der Nacht zum Donnerstag erklärte der Armee-Generalstabschef Prime Niyongabo den Putschversuch für gescheitert. Die Präsidentschaft hatte bereits zuvor erklärt, die Lage sei unter Kontrolle: "Es gibt in Burundi keinen Putsch." Putschisten-Sprecher Venon Ndabaneze wies diese Darstellung umgehend zurück.

Am Donnerstag gab es in der Hauptstadt Bujumbura heftige Kämpfe zwischen präsidententreuen Soldaten und den Putsch-Truppen. Die Lage war unübersichtlich. In verschiedenen Teilen der Stadt waren sporadisch Kämpfe zu hören, über der Stadt stieg Rauch auf. Beide Seiten behaupteten, die Stadt zu kontrollieren. Es blieb aber unklar, welche Seite die Oberhand hatte.

Proteste gegen dritte Amtszeit

Dem Putschversuch vorausgegangen waren wochenlange Proteste gegen die Bewerbung Nkurunzizas für eine von der Verfassung verbotene dritte Amtszeit. Nkurunzizas Gegner sehen dessen Bewerbung um eine dritte Amtszeit als verfassungswidrig an, während das Verfassungsgericht sie für rechtens befand.

Nach Angaben eines ausser Landes geflüchteten Richters wurden die Mitglieder des Gerichts jedoch vor der Entscheidung mit dem Tod bedroht.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=661840

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