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Der Schütze kommt doch nicht mit einer bedingten Strafe davon.

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Donnerstag, 7. Mai 2015 / 17:24:18

Schütze von Interlakner Bar doch «unbedingt»

Bern - Ein junger Schweizer, der vor zwei Jahren in Interlaken wutentbrannt und sturzbetrunken auf eine Bar schoss und zwei Männer verletzte, kommt doch nicht mit einer bedingten Strafe davon. Das bernische Obergericht korrigierte am Donnerstag ein Urteil der Vorinstanz.

Das Regionalgericht des Berner Oberlands in Thun hatte den heute 29-jährigen Schützen im Juni des letzten Jahres zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt verurteilt - dem gerade noch für eine Bewährungsstrafe möglichen Strafmass. Dies wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.

Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern gegen das Strafmass Berufung erhoben hatte, hat nun das bernische Obergericht eine Strafe von 22 Monaten bedingt und von acht Monaten unbedingt ausgesprochen, also von total 30 Monaten.

Fürs Obergericht sei klar, dass trotz mehrerer mildernder Umstände ein schweres Verschulden des Mannes vorliege. Deshalb komme eine vollständig bedingte Strafe nicht in Frage komme, sagte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Nur dem Glück und dem Zufall sei es zu verdanken, dass nicht mehr passiert sei.

Nach Provokation zur Waffe gegriffen

Der Mann hatte an einem Abend im April 2012 zusammen mit der Frau den Hochzeitstag gefeiert. In einer Interlakner Bar wollten sie den Tag ausklingen lassen.

Dabei provozierte offenbar ein Mann den jungen Schweizer, worauf er nach Hause rannte, eine Pistole holte und vom Trottoir aus einen Schuss auf Barbesucher abgab, die sich hinter einer Glasscheibe befanden. Ein Mann wurde leicht verletzt, einem anderen drang ein Splitter ins Auge, das er in der Folge operieren lassen musste.

Nach dem Schuss fiel der Mann - mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut - ins Koma und erinnerte sich kaum mehr an etwas. Dennoch gab er die Tat zu, schwor erfolgreich dem Alkohol ab und begann auch aus eigenem Antrieb eine psychiatrische Behandlung. Die Opfer bat er um Entschuldigung und vereinbarte Wiedergutmachung.

 

nir (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=661217

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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