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Die Verhandlungen gelten «als Voraussetzung für die Weiterentwicklung des bilateralen Ansatzes».
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Donnerstag, 30. April 2015 / 12:52:42
Keine Verhandlung zur Personenfreizügigkeit
Brüssel - Die EU-Abgeordneten unterstützen die harte Linie der EU-Kommission gegenüber der Schweiz und lehnen Verhandlungen über die Personenfreizügigkeit strikte ab. Dies geht aus einem Entwurf einer Resolution des EU-Parlaments hervor.
Die Westschweizer Tageszeitung «Le Temps» zitierte am Donnerstag aus dem Entwurf.
Die EU-Parlamentarier begrüssen den Beginn der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen, welches «als Voraussetzung für die Weiterentwicklung des bilateralen Ansatzes» gilt, heisst es im Entwurf, welcher der Nachrichtenagentur sda vorliegt.
Die EU-Abgeordneten betonen aber auch, dass es ohne das Rahmenabkommen keine weiteren Abkommen geben wird, die der Schweiz Zugang zum EU-Binnenmarkt gewähren - dies schliesse ein Stromabkommen mit ein.
In der Schweiz war in letzter Zeit die Hoffnung aufgekeimt, es könnte ein provisorisches Stromabkommen mit der EU geben. Die Hoffnung hatte sich jedoch zerschlagen, als am 21. April eine Koordinationssitzung der verschiedenen Generaldirektionen der EU-Kommission stattfand.
Dort hatten sich jene Kräfte durchgesetzt, die eine harte Linie gegenüber der Schweiz vertreten. Dabei dürfte auch auf die Schlussfolgerungen der EU-Mitgliedstaaten vom letzten Dezember verwiesen worden sein, in der eben diese Linie skizziert worden war.
Gegen Verhandlungen über Freizügigkeit
In ihrem Resolutionsentwurf nehmen die EU-Parlamentarier auch Bezug zur Masseneinwanderungsinitiative. Darin betonen sie, dass die Personenfreizügigkeit «eine der fundamentalen Freiheiten und eine Säule des Binnenmarktes ist». Diese sei immer ein untrennbarer Teil und Voraussetzung für den bilateralen Ansatz zwischen der EU und der Schweiz gewesen.
Das EU-Parlament begrüsse daher die abschlägige Antwort der EU-Kommission auf die Anfrage der Schweiz, die Personenfreizügigkeit mit Blick auf die Einführung von Quoten und eines Inländervorrangs neu zu verhandeln.
Vielmehr fordern die EU-Parlamentarier die Schweiz dazu auf, die Verpflichtungen aus dem Freizügigkeitsabkommen einzuhalten. Man nehme zur Kenntnis, dass die Schweiz unilaterale Massnahmen getroffen habe, «um die Diskriminierung kroatischer Staatsbürger zu verhindern». Die Politiker machen aber klar, «dass diese Massnahmen nicht gleichwertig sind wie das Zusatzprotokoll zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien».
Treffen mit Schweizer Botschafter
Die Resolution verfasst hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU-Parlament, der sich periodisch mit den Beziehungen zwischen der EU und den EWR-Staaten sowie der Schweiz befasst.
Bevor der Ausschuss und schliesslich das ganze EU-Parlament darüber befinden, hat der Schweizer EU-Botschafter Roberto Balzaretti die Gelegenheit, vor dem Ausschuss die Position der Schweiz darzulegen. Dieses Treffen findet am Donnerstag, 7. Mai statt.
jbo (Quelle: sda)
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