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US-Gericht berät sich über die Zulässigkeit einer umstrittenen Giftmischung.

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Mittwoch, 29. April 2015 / 21:44:56

Höchstes US-Gericht berät über Giftmischung

Washington - Nach dem qualvollen Tod von US-Häftlingen bei Hinrichtungen berät das höchste US-Gericht über die Zulässigkeit einer umstrittenen Giftmischung. Bereits zu Beginn der Beratungen am Mittwoch wurden Meinungsunterschiede deutlich.

Im Fokus steht das Beruhigungsmittel Midazolam, das Verurteilte zunächst betäuben soll, bevor weitere Drogen dann den Herztod herbeiführen sollen. Drei Häftlinge, die im Bundesstaat Oklahoma in der Todeszelle sitzen, wehren sich mit Klagen gegen den Einsatz des Mittels. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob die Verurteilten bei der Exekution extreme Schmerzen erleiden - was laut US-Verfassung nicht sein darf.

Beim Auftakt der Beratungen am Mittwoch vor dem Supreme Court überraschte die Richterin Sonia Sotomayor mit einer sarkastischen Bemerkung: «Wir verbrennen sie auf dem Scheiterhaufen. Aber bevor wir das tun, benutzen wir ein Narkosemittel von zweifelhafter Wirksamkeit.» Über mögliche Qualen bei der Hinrichtung meinte die Richterin: «Sie können es spüren, sie können es nicht spüren. Wir wissen es nicht.»

Qualvolle Schmerzen

Ein Anwalt der Kläger sagte, die Droge betäube die Verurteilten nicht wirksam und lasse diese bei der Hinrichtung qualvolle Schmerzen erleiden. Ein Anwalt der Verteidigung widersprach. Die Verurteilten seien nicht mehr bei Bewusstsein, wenn die eigentlich tödlichen Mittel mit weiteren Injektionen zugeführt werden.

Das Medikament war im vergangenen Jahr bei zwei Hinrichtungen in Oklahoma und Arizona verwendet worden, bei denen die Todeskandidaten Anzeichen qualvollen Erstickens zeigten. Die Probleme waren entstanden, seitdem europäische Hersteller sich weigern, Substanzen für Hinrichtungen zu liefern.

Die Nachschubprobleme führen dazu, dass eine Reihe von Bundesstaaten zu anderen Giftmischungen greifen. Eine Entscheidung des obersten US-Gerichts wird im Juni erwartet.

nir (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=660498

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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